Tag Archives: Gebühr

14Nov/12

O-Ton + Magazin: Weder „Nichtnutzer-“ noch „Pfandgebühr“ beim Handy zulässig

 Kunden mit einer Prepaid-Karte beim Handy müssen sich bestimmte Strafgelder nicht gefallen lassen. Weder „Nichtnutzergebühr“ noch „Pfandgebühr“ für die nicht fristgerechte Rücksendung der SIM-Karte nach Vertragsende sind zulässig. So entschied das Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht. Weiter

30Mai/11

Verwaltungsgebühren auch für „abgebrochene“ Abschleppmaßnahme

 Aachen/Berlin (DAV). Wenn ein falsch geparktes Fahrzeug abgeschleppt werden soll und der Fahrer kommt noch rechtzeitig dazu, muss er trotzdem neben Verwarnungsgeld und Abschleppkosten auch Verwaltungsgebühren bezahlen. Das berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 15. April 2011 (AZ: 7 K 2213/09).

Ein Autofahrer hatte sein Fahrzeug auf einem Sonderfahrstreifen für Omnibusse und Taxis verbotswidrig abgestellt. Ein Mitarbeiter der Stadt Aachen, der als Beifahrer im Wagen eines Abschleppunternehmens mitfuhr, veranlasste das Abschleppen des Fahrzeugs. Der Eigentümer erschien während des Abschleppvorgangs und beglich angefallene Abschleppkosten sowie das Verwarnungsgeld. Gegen die zusätzliche Erhebung von Verwaltungsgebühren in Höhe von 50 Euro klagte er jedoch. Seiner Meinung nach sei der Stadt kein besonderer Verwaltungsaufwand entstanden, denn diese lasse ja – eine Aachener Besonderheit – ihre Vollzugsbediensteten in den Fahrzeugen des Abschleppunternehmers mitfahren.

Die Richter entschieden, dass die Stadt für so genannte Leerfahrten, bei denen der Abschleppvorgang abgebrochen werde, dieselbe Gebühr wie für „normale“ Abschleppmaßnahmen erheben dürfe. Der entstehende durchschnittliche Verwaltungsaufwand unterscheide sich im Ergebnis bei beiden Maßnahmen nicht. Auch stehe die Praxis der Stadt, den Mitarbeiter vorsorglich im Abschleppwagen mitfahren zu lassen, nicht einer Gebührenerhebung entgegen. Der städtische Vollzugsbedienstete müsse in jedem Einzelfall aussteigen und kontrollieren, ob die Voraussetzungen für eine Abschleppmaßnahme vorlägen. Für den so entstehenden Aufwand dürfe eine Gebühr erhoben werden. Mit 50 Euro liege die Höhe der Gebühr im unteren Bereich des gesetzlich vorgegebenen Rahmens von 25 Euro bis 150 Euro.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

18Mai/11

O-Ton + Magazin: Verwaltungsgebühren auch für „abgebrochenes“ Abschleppen

 Wenn ein falsch geparktes Fahrzeug abgeschleppt werden soll und der Fahrer kommt noch rechtzeitig dazu, muss er trotzdem neben Verwarnungsgeld und Abschleppkosten auch Verwaltungsgebühren bezahlen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

[podcast]http://www.vorabs.de/sounds/717.mp3[/podcast]

O-Ton: Ja, weil die Verwaltungsgebühr ja auch schon deswegen anfällt, weil ein Mitarbeiter der Stadt, des Ordnungsamtes, vor Ort sein musste, um zu entscheiden, sind die Voraussetzungen für das Abschleppen gegeben? Darf das Fahrzeug überhaupt abgeschleppt werden? Und dadurch ist schon die Verwaltung tätig geworden und die Verwaltungsgebühr musste da auch in voller Höhe von 50 Euro gezahlt werden. – Länge 21 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Verwaltungsgebühren auch für „abgebrochenes“ Abschleppen

Wenn ein falsch geparktes Fahrzeug abgeschleppt werden soll und der Fahrer kommt noch rechtzeitig dazu, muss er trotzdem neben Verwarnungsgeld und Abschleppkosten auch Verwaltungsgebühren bezahlen. Das berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen.

[podcast]http://www.vorabs.de/sounds/718.mp3[/podcast]

Beitrag:

Da freut sich die marode Stadtkasse:

O-Ton: SFX

Auch wenn das Auto noch nicht umgesetzt wurde, darf der Kämmerer schon die Hand aufhalten. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Sicher, weil dadurch ja schon Kosten entstanden sind, wenn der Wagen sich nähert, auch wenn das Auto noch nicht aufgeladen ist. Denn der wurde ja angefordert. Verwaltungsgebühren fallen an, es muss jemand schauen, ob überhaupt die Voraussetzungen gegeben sind, dass das Auto abgeschleppt wird. Also, es empfiehlt sich nicht ordnungswidrig zu parken. – Länge 14 sec.

Im dem Fall stand der Wagen in der Busspur – also genau da, wo er nicht stehen darf! Und dann nahm das Drama seinen Lauf:

O-Ton: Das Abschleppen des Fahrzeugs wurde veranlasst und während der Abschleppvorgang im Gang war, erschien der Eigentümer und beglich gleich die angefallenen Abschleppkosten und auch das Verwarnungsgeld. Er weigerte sich allerdings die Verwaltungsgebühren in Höhe von 50 Euro zu bezahlen. – Länge 17 sec.

Doch damit zog er vor dem Verwaltungsgericht den Kürzeren.

O-Ton: SFX

Die Begründung der Richter war simpel, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Ja, weil die Verwaltungsgebühr ja auch schon deswegen anfällt, weil ein Mitarbeiter der Stadt, des Ordnungsamtes, vor Ort sein musste, um zu entscheiden, sind die Voraussetzungen für das Abschleppen gegeben? Darf das Fahrzeug überhaupt abgeschleppt werden? Und dadurch ist schon die Verwaltung tätig geworden und die Verwaltungsgebühr musste da auch in voller Höhe von 50 Euro gezahlt werden. – Länge 21 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

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