Tag Archives: TV

19Jan/18

O-Ton-Paket: Heiner Lauterbach gesteht „Kleine Sünden“

Der Heimatkanal präsentiert seine erste eigene Serie unter dem Titel „Kleine Sünden“. Neben Friedrich von Thun und Max von Thun in den wiederkehrenden Rollen von Priester und Kaplan, treten u.a. Veronica Ferres, Senta Berger, Robert Stadlober und Mavie Hörbiger als Sünder auf, die die Nerven der Geistlichen im Beichtstuhl humorvoll auf die Probe stellen. Weiter

14Jan/18

Magazin: Heimatkanal präsentiert „Kleine Sünden“ der großen Stars

Anmoderation: Ab Montag (15.1./heute) offenbaren im TV-Sender Heimatkanal die großen Stars ihre „kleinen Sünden“. Unter anderem „beichten“ Veronica Ferres, Heiner Lauterbach oder Senta Berger – sehr humorvoll in verschiedenen Episoden. Weiter

01Mrz/12

Magazin: Lenßen startet wieder im Vorabendprogramm von Sat.1

 Am Montag (5.3.) ist es wieder soweit: Bei Sat.1 ermittelt ab 18.30 Uhr wieder Ingo Lenßen. Der Rechtsanwalt ist diesmal umgezogen, von München nach Essen – direkt in den Ruhrpott. Das ermöglicht auch einen anderen Blick auf die Gegenwart, sagt der Hauptdarsteller. Doch sonst ist vieles beim alten geblieben.

Beitrag:

Am Set unweit des Essener Hauptbahnhofs werden heute einige Szenen gedreht, die in der Kanzlei spielen:

O-Ton: SFX

Und da geht es gleich heftig zur Sache, erzählt Ingo Lenßen:

O-Ton:

Fälle, die auch das reale Leben schreiben kann – schließlich ist Lenßen auch außerhalb des Drehs Anwalt. Er kennt viele Fälle, nicht nur aus der eigenen Kanzlei. Darum ist das Team auch von München nach Essen umgezogen:

O-Ton:

Und die Fans erkennen ihn auch sofort auf der Straße:

O-Ton:

Von anderen jungen Fans hat Ingo Lenßen auch schon Nachhilfe bekommen – in Sachen Twitter und Facebook:

O-Ton:

Übrigens: Auch in der neuen Staffel trägt er natürlich seinen markanten Zwirbelbart. Dessen Pflege ist eigentlich ganz simpel, verrät Lenßen:

O-Ton:

Und dieser Bart ist mitsamt seinem Träger, Ingo Lenßen, von nun an wieder montags bis freitags um 18.30 Uhr bei Sat.1 zu sehen:

O-Ton: SFX

Absage

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03Jul/11

O-Ton: Kontraststarkes Fernsehgerät nicht von der Steuer absetzbar

 Ein Fernsehgerät ist ein typischer Einrichtungsgegenstand und seine Anschaffung gehört zu den üblichen Kosten der Lebensführung. Die muss grundsätzlich jeder allein bezahlen – auch die Aufwendungen für ein besonders kontraststarkes Fernsehgerät könne nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. So entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.

Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Kläger hatte ein Fernsehgerät gekauft – ein besonders kontraststarkes Fernsehgerät und wollte die Anschaffungskosten von 650 Euro von der Steuer absetzen. Zur Begründung führte er an, dass bei seiner Frau sowohl am rechten als auch linken Auge nur eine eingeschränkte Sehfähigkeit besteht, wofür ein kontraststarkes TV-Gerät notwendig ist. – Länge 20 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden juristischen Beistand für Streitigkeiten mit dem Finanzamt gibt es unter anwaltauskunft.de.

O-Ton zum Download

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