Verkehrsgerichtstag in Goslar: Automatisiertes Fahren, Cannabis- und Alkoholtäter sowie höhere Bußgelder

Das automatisierte Fahren wirft noch ungeklärte (Rechts-) Fragen auf. Wer haftet etwa, wenn die Technik versagt? Brauchen wir ein neues Haftungssystem? Darüber diskutiert auch der Verkehrsgerichtstag in Goslar.

Für die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins muss der Geschädigte eines Verkehrsunfalles seine Schadensersatzansprüche auch weiterhin sicher durchsetzen können. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft:

O-Ton: Es darf nicht sein, dass der Geschädigte – wenn der andere automatisiert fährt – dann keine Ansprüche mehr gegen den Fahrer des anderen Fahrzeugs bzw. dessen Haftpflichtversicherung mehr hat. Es kann nicht sein, dass der Geschädigte nur auf den Hersteller verwiesen wird. Weil dann führen Sie sehr unschöne Prozesse gegen einen Hersteller der vielleicht auch nachweisen kann, dass seine Betriebssysteme völlig in Ordnung sind. Und dann stehen Sie da und können keine Ansprüche geltend machen. – Länge 24 sec.

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O-Ton: Cannabis- und Alkoholtäter werden in Deutschland unterschiedlich behandelt

In Deutschland wird der Alkoholkonsum verkehrsrechtlich anders behandelt als der Cannabiskonsum. „Das ist nicht nachvollziehbar“, betont Bettina Bachmann für die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Ein Thema auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar. Denn: Wer erstmals betrunken am Steuer erwischt wird, muss nicht gleich eine sechsmonatige Abstinenzzeit nachweisen:

O-Ton: Anders ist es, wenn Sie unter Cannabiskonsum angetroffen werden und angeben, dass Sie häufiger mal Cannabis konsumieren, was sich im Blut auch nachweisen lässt. Dann sind Sie sofort zum Führen eines Kfz ungeeignet, Ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen und Sie müssen eine sechsmonatige Abstinenzzeit nachweisen und dann die Fahrerlaubnis komplett neu beantragen. Und die Voraussetzung, das wissen wir, wenn Sie die Fahrerlaubnis wieder beantragen, ist das Bestehen einer MPU und das ist gar nicht so einfach. – Länge 30 sec.

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O-Ton: Sanktionen bei Verkehrsverstößen – Höhere Bußgelder sind kein Allheilmittel

Der Arbeitskreis 6 beim Deutschen Verkehrsgerichtstag debattiert über die Frage, ob höhere Bußgelder mehr Verkehrssicherheit bringen können. Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) geht das aber in die falsche Richtung. „Höhere Sanktionen bei Verkehrsverstößen werden vom Autofahrer als „Abzocke“ wahrgenommen“, sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Wir sind der Meinung, dass höhere Bußgelder alleine die Täter nicht davon abschrecken, Verkehrsverstöße zu begehen. Wir meinen, dass es eine höhere Kontrolldichte geben muss, also die Chance erwischt zu werden. Die muss erhöht werden und das hätte eine abschreckende Wirkung auf die Täter. Aber allein das Erhöhen der Bußgelder bringt gar nichts, das wird nur als Abzocke empfunden. Und wir haben ja auch gesehen, es wurde ja aufgrund der Bußgeldreform zum 1.5.2014, da wurden die Bußgelder angehoben und die Verkehrsverstöße haben nicht abgenommen. Länge 30 sec.

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O-Ton: Wohnsitzgerichtsstand ist Stärkung des Verbraucherschutzes

Der Arbeitskreis IV beim Verkehrsgerichtstag in Goslar beschäftigt sich auch mit dem Thema, wo man seine Ansprüche durchsetzen kann. „Im Sinne des Verbraucherschutzes sollen Betroffene, insbesondere wenn sie Unternehmern gegenüber stehen, an ihrem Wohnsitz ihr Recht durchsetzen können“, sagt Bettina Bachmann für die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Bei grenzüberschreitenden Unfällen hat ja der Europäische Gerichtshof schon entschieden, dass Sie nicht mehr im Ausland gegen die ausländische Versicherung klagen müssen, sondern Sie können an Ihrem eigenen Wohnsitz die Versicherung des Unfallgegners verklagen. Und das ist ganz klar ein großer Vorteil für den Verbraucher. Es geht darum, dass Sie die Sprache beherrschen, dass Sie keine langen Wege haben. Das erleichtert die Prozesse für Sie ungemein. – Länge 25 sec.

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O-Ton: Arbeitskreis VII – Ansprüche Schwerverletzter: Rechte des Geschädigten stärken

Es gibt immer noch ein Ungleichgewicht zwischen Versicherern und Geschädigten in der Regulierungspraxis Schwerstverletzter. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins setzt sich seit langem für mehr Rechte der Geschädigten ein. Immerhin erleiden jährlich zwischen 20.000 und 35.000 Personen eine schwere, lebensbedrohliche Verletzung.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht:

O-Ton: Wir haben deswegen auch verschiedene Reha-Dienste anerkannt. Und wir empfehlen unseren Anwälten, mit diesen Reha-Diensten zusammen zu arbeiten, weil wir dies auch in einem gewissen Maße auch überprüfen. Wir haben einen Beirat eingerichtet, der auch schaut, ob der Reha-Dienst objektiv und unabhängig vom Haftpflichtversicherer arbeitet, der ihn ja bezahlt. Also wenn Sie mit Reha-Diensten zusammen arbeiten, schauen Sie auf der Homepage www.verkehrsanwälte.de und suchen Sie einen der dort genannten Reha-Dienste aus. – Länge 33 sec.

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