Ein 12-jähriger Fahrradfahrer haftet zu einem Drittel, wenn er einen Fußgängerüberweg unaufmerksam mit seinem Mountainbike überquert. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle. Entscheidend ist bei der Beurteilung solcher Fälle immer die Frage, ob das Kind aufgrund seiner Entwicklung erkennen konnte, ob er einen Fehler begeht oder nicht. Weiter
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O-Ton + Magazin: Plötzliches Bremsen – wer haftet bei Unfällen im Bus?
Bei einem Unfall im Bus kann eine Haftung zu gleichen Teilen zwischen einem Fahrgast und dem Busfahrer gerechtfertigt sein. Das Oberlandesgericht Schleswig entschied kürzlich so im Fall einer 82jährigen Seniorin. Weiter
O-Ton-Paket: Steuerzahler-Gedenktag – von jedem verdienten Euro bleiben uns rund 47 Cent
Am kommenden Donnerstag (11. Juli) ist der Steuerzahlergedenktag 2024. Ab diesem Tag arbeiten die Deutschen im Durchschnitt wieder für die eigene Geldbörse. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, haben sie – rein rechnerisch – in Form von Steuern und Abgaben an öffentliche Kassen abgeführt. Weiter
O-Ton: Crash bei unerwartetem Bremsen an Ampel – Auffahrender muss haften
Auch wenn ein voraus fahrendes Fahrzeug an der Ampel stark abbremst, kann der Auffahrende allein haften. Dies entschied das Oberlandesgericht Schleswig. Eine Frau war angefahren, dann bremste sie – der Wagen hinter ihr fuhr auf. Und er bzw. seine Versicherung muss den Schaden bezahlen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins :
O-Ton: Wenn Sie an einer Ampel auffahren, weil das vorausfahrende Fahrzeug erst anfährt und dann wieder stoppt, sind Sie an dem Unfall schuld. Dann haften Sie allein. Weil Sie an der Ampel damit rechnen müssen, dass einer anfährt und dann doch bremst, weil er sieht: Nee, das schaffe ich nicht mehr. – Länge 13 sec.
Mehr Informationen: www.verkehrsrecht.de
O-Ton: Wer sich der Ermittlung verweigert, muss Fahrtenbuch führen
Wenn ein Autobesitzer die Mitwirkung bei der Ermittlung des Fahrers nach einem Verkehrsverstoß verweigert, kann ein Fahrtenbuch gerechtfertigt sein. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied so. In dem Fall war ein Auto geblitzt worden, der Besitzer stellte sich stur.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn Sie nicht sagen, wer Ihr Auto gefahren hat, und deswegen der Fahrer nicht ermittelt werden kann und deswegen keine Geldbuße verhängt werden kann, dann ist es völlig gerechtfertigt, dass Sie ein Fahrtenbuch führen müssen. – Länge 14 sec.
Mehr unter www.verkehrsecht.de