Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

26Jun/24

O-Ton: Kaskoversicherung auch für nicht zugelassenes Fahrzeug


Eine Kaskoversicherung besteht auch dann, wenn das versicherte Fahrzeug objektiv nicht zum Straßenverkehr hätte zugelassen werden dürfen. Dies entschied das Oberlandesgerichts Celle. In dem Fall war eine frisierte Harley gestohlen worden, die Versicherung wollte nicht zahlen. Weiter

24Jun/24

O-Ton: Bei Rücknahme des Bußgeldbescheids zahlt die Staatskasse 


Bei Rücknahme des Bußgeldbescheids nach Einspruch muss die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen tragen. Dazu gehören auch die Kosten für den Rechtsanwalt, so das Amtsgericht Maulbronn. In dem Fall sollte der Betroffene nach einem Unfall ein Bußgeld zahlen, wehrte sich und das Verfahren wurde eingestellt. Die Auslagen sollte er selbst übernehmen.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn die Behörde einen Bußgeldbescheid zurücknimmt, muss sie die Kosten des Verfahrens und die notwenigen Auslagen, die der Betroffene hatte, ersetzen. Also auch die Anwaltskosten. Anwaltskosten gehören dazu, denn die wären ja nicht angefallen, wenn nicht der Bußgeldbescheid gekommen wäre. - Länge 15 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Download O-Ton

20Jun/24

O-Ton + Magazin: Rechtsschutzversicherung darf keine Experten vorschreiben

Bei Verkehrsstraf- oder Ordnungswidrigkeiten muss man in der Wahl seiner Verteidigung frei sein. Ein Urteil des Amtsgerichts in Paderborn stärkt die Rechte der Kunden und macht es Rechtsschutzversicherungen schwerer, die Kosten für Gutachten der Sachverständigen zu drücken. Weiter