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04Mrz/11

O-Ton + Magazin: Tragen von Frauenkleidung im Männergefängnis zulässig

Einem männlichen Gefangenen darf das Tragen von Damenbekleidung nicht deshalb verboten werden, weil andere Gefangene ihn angreifen könnten. Auch hinter Gittern gilt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, grundsätzlich darf daher auch ein Mann Damenbekleidung tragen. So entschied das Oberlandesgericht Celle.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Ein Insasse eines Gefängnisses hatte bei der Anstaltsleitung um Erlaubnis gefragt, Damenwäsche – Ober- und -unterbekleidung – zu erwerben und diese nach Einschluss auch tragen zu dürfen. Also nicht in der Haftanstalt damit rumzulaufen. Er begründete dies damit, seit längerer Zeit transsexuell zu sein und eine sogenannte Alltagserprobung als Frau durchführen zu wollen. – Länge 22 sec.

Die Anstaltsleitung hatte abgelehnt, die Richter gaben ihm Recht. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Tragen von Frauenkleidung im Männergefängnis zulässig

Manche Fälle haben es in sich. So wie der, den das Oberlandesgericht Celle zu entscheiden hatte. Dabei wollte ein männlicher Gefangener Damenbekleidung im Knast tragen. Erst verboten, klagte er sich durch die Instanzen – und gewann. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Was machen männliche Gefangene, wenn sie transsexuell sind? D.h., sie merken, dass der Mann eigentlich eher in einen Frauenkörper gehört? Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Ein Insasse eines Gefängnisses hatte bei der Anstaltsleitung um Erlaubnis gefragt, Damenwäsche – Ober- und -unterbekleidung – zu erwerben und diese nach Einschluss auch tragen zu dürfen. Also nicht in der Haftanstalt damit rumzulaufen. Er begründete dies damit, seit längerer Zeit transsexuell zu sein und eine sogenannte Alltagserprobung als Frau durchführen zu wollen. – Länge 22 sec.

Doch die Anstaltsleitung lehnte ab. Nicht etwa, weil im Justizvollzug pure Ignoranten sitzen.

O-Ton: SFX

Vielmehr sorgte man sich, dass der Mann vor möglichen Übergriffen anderer Gefangener nicht geschützt werden könne. Denn selbst, wenn er Damenslips und BHs nur in seiner Zelle tragen würde, könnten die Sachen von anderen Mitgefangenen entdeckt werden.

O-Ton: Zum Schutz des Gefangenen selbst vor sexuellen Übergriffen durch andere Gefangene – so die Anstaltsleitung – müsse dies untersagt werden. Er hat aber gesagt: Mensch, ich will es eigentlich nur in meiner Zelle tragen. – Länge 10 sec.

Das Landgericht gab noch der Anstaltsleitung Recht, vor dem Oberlandesgericht setzte sich dann der Gefangene durch. Denn: Auch hinter Gittern hat der Mann Rechte, entschieden die Richter. Und dazu gehört u.a. das Tragen von Damenbekleidung. Wenn dadurch eine Bedrohung entsteht, dann muss die Anstaltsleitung handeln. Swen Walentowski:

O-Ton: Also, hat das Gericht gesagt, liebe Anstaltsleitung. Du musst eigentlich noch einmal prüfen, wie Du den Mann vor den anderen schützen kannst in der Ausübung seiner Rechte.  Du darfst ihm nicht die Ausübung dieser Rechte verbieten, nur weil andere dann möglicherweise Straftaten begehen könnten. – Länge 13 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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Magazin und O-Ton

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04Mrz/11

O-Ton: Auftraggeber muss Kosten für Einäscherung zahlen

Die Auftraggeberin für eine Einäscherung hat auch dann deren Kosten zu tragen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass sie nicht die Tochter des Verstorbenen ist. Auch wenn das Verwandtschaftsverhältnis nicht so bestand wie angenommen – der Vertrag mit dem Bestattungsunternehmen wird dadurch nicht ungültig. Dies entschied das Amtsgericht München.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. :

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, es kommt gar nicht darauf an, ob Du die Tochter warst oder nicht. Du hast den Auftrag zur Einäscherung gegeben, damit auch die Kostenübernahmeerklärung abgegeben – also musst Du auch die Einäscherung bezahlen. Der Irrtum, dass Du nicht die Tochter bist, das wirkt sich auf das Vertragsverhältnis gar nicht aus. – Länge 16 sec.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

 

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O-Ton

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04Mrz/11

O-Ton: Auch Beamte müssen Chance auf Liebe haben

Beamte mit krankhaften Erektionsstörungen haben Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für Arzneimittel. So hat Verwaltungsgericht des Saarlandes entschieden. Das Landesamt wollte nicht zahlen. Begründung: Potenzpillen werden in den Verwaltungsvorschriften ausgeschlossen. Auch die Arzneimittelrichtlinien sehen keine Erstattung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung vor.

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins, über die Begründung der Richter:

O-Ton: Wenn sie verordnet werden, sind sie auch beihilfefähig. D.h. die Beamten erhalten ja 70 Prozent für Arzneimittel von der Beihilfe und den Rest von der Krankenkasse. Also muss auch hier die Beihilfe, wie sonst auch, ihren Anteil übernehmen – auch wenn der Arzt Viagra verschrieben hat. – Länge 16 sec.

Mehr Informationen – www.anwaltauskunft.de

 

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O-Ton

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03Mrz/11

O-Ton-Pakete: Computersicherheit

Der Einsatz mobiler Endgeräte in Unternehmen ist mittlerweile selbstverständlich. Zwar ist das Bewusstsein der Nutzer, was Cyberbedrohungen auf dem Rechner betrifft, gestärkt. Diese Sensibilität fehlt allerdings, wenn es um die Einschätzung der Bedrohungslage für mobile Services geht.Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage von Kaspersky Lab, bei der über 1.600 Nutzer mobiler Endgeräte nach dem Infektionsrisiko beim Internetsurfen befragt wurden.

 

Wir bieten Ihnen hier drei ausführliche Interviews zum Thema Computersicherheit mit den Analysten von Kaspersky Lab:

 

O-Ton-Paket Christian Funk (social engineering)

O-Ton-Paket Magnus Kalkuhl (Verdienste der Cyberkriminellen)

O-Ton-Paket Marco Preuß (Sicherheit des Mac)

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01Mrz/11

O-Ton + Kollegengespräch: Sicher im Internet surfen

Marco Preuß, Virenanalyst bei Kaspersky Lab, antwortet dazu auf folgende Fragen:

 

1.    Wie ist die Gefahrensituation aktuell – jetzt, im Frühjahr 2011?
2.    Unterscheiden sich die Angriffe auf PCs und Smartphones grundlegend?
3.    Welche Gefahren drohen den Unternehmen?
4.    Welche Rolle spielt der menschliche Faktor bei der IT-Sicherheit?
5.    Wie muss ein richtiges Passwort aussehen?
6.    Welcher Schaden entsteht durch Cyberkriminelle jährlich?

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Kollegengespräch und O-Ton (20 Sekunden/Passwortstärke)

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