Beamte erhalten bei Krankheit auch Versorgung aus der so genannten Beihilfe. Bundesländer können verpflichtet sein, auch einer unverheirateten Frau Beihilfe bei einer künstlichen Befruchtung zu gewähren. Weiter
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O-Ton: Versorgungsausgleich kann auch nachträglich geändert werden
Beim Versorgungsausgleich werden die in einer Ehe erworbenen Rentenanwartschaften miteinander verglichen – bei einer Differenz gibt es einen Ausgleich. Kann der Versorgungsausgleich auch später noch geändert werden, wenn sich die Bedingungen geändert haben? Weiter
O-Ton: Auch Beamte müssen Chance auf Liebe haben
Beamte mit krankhaften Erektionsstörungen haben Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für Arzneimittel. So hat Verwaltungsgericht des Saarlandes entschieden. Das Landesamt wollte nicht zahlen. Begründung: Potenzpillen werden in den Verwaltungsvorschriften ausgeschlossen. Auch die Arzneimittelrichtlinien sehen keine Erstattung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung vor.
Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins, über die Begründung der Richter:
O-Ton: Wenn sie verordnet werden, sind sie auch beihilfefähig. D.h. die Beamten erhalten ja 70 Prozent für Arzneimittel von der Beihilfe und den Rest von der Krankenkasse. Also muss auch hier die Beihilfe, wie sonst auch, ihren Anteil übernehmen – auch wenn der Arzt Viagra verschrieben hat. – Länge 16 sec.
Mehr Informationen – www.anwaltauskunft.de
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