Wer Straßenbahnschienen mit einem Parkplatz verwechselt, muss unter Umständen den Schienenersatzverkehr bezahlen. Und das kann teuer werden – in dem Fall rund 970 Euro. Weiter
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O-Ton: Diebstahl muss nachvollziehbar sein und im Zweifel bewiesen werden
Ein Versicherungsnehmer wollte seine Versicherung für einen Autodiebstahl in Anspruch nehmen. Aufgrund von Ungereimtheiten und unterschiedlichen Angaben musste er den Diebstahl beweisen. Weiter
O-Ton: „Passende“ Alufelgen müssen auch zugelassen sein
Wer im Netz Autofelgen mit dem Hinweis „passen“ kauft, darf sich auch darauf verlassen, dass er keine weitere zulassungsrechtliche Prüfung benötigt. Ansonsten kann der Käufer vom Kauf zurücktreten. Weiter
O-Ton: Fahrverbot nur bei qualifiziertem Rotlichtverstoß
Ein Fahrverbot gibt es bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß – bei einem einfachen Verstoß dagegen nicht. Weiter
O-Ton: Kein Anspruch auf besonderen Bearbeiter?
Arbeitslosengeld II-Empfänger haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Sachbearbeiter. Sie können auch nicht bestimmte Mitarbeiter von ihren Angelegenheiten ausschließen, entschied das Sozialgericht Mainz. Weiter