O-Ton: Ehescheidung vor Ablauf des Trennungsjahrs

Eine Ehe kann vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, wenn ansonsten das Festhalten an der Ehe eine unzumutbare Härte ist. Das reine Nachstellen und Morddrohungen des anderen Ehegatten reichen jedoch nicht aus, entschied das Kammergericht Berlin.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Ehefrau hatte unter Wahnvorstellungen und Zwangsstörungen gelitten. Sie hat ihm nachgestellt, sie hat Morddrohungen gegen den Mann ausgesprochen. Und er war mittlerweile selber erkrankt, er hatte auch Suizidgedanken. Das war für das Gericht ganz entscheidend. Normalerweise kann ich Drohungen ignorieren oder nach dem Gewaltschutzgesetz dagegen vorgehen. Da der Mann aber selber gesundheitlich beeinträchtigt war durch die Nachstellungen seiner Ehefrau, war es gerechtfertigt, die Ehe wegen unzumutbarer Härte früher zu scheiden. – Länge 30 sec.

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