Kommt es zwischen einem Auto und einem Fußgänger zum Unfall, so spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Fußgänger schuld ist. Als Mithaftung für den Autofahrer kommt dann lediglich die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs in Betracht.
Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Der dunkel bekleidete Mann wollte mit seiner Frau die Straße überqueren – und war dabei unachtsam.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Ein Fußgänger, der von seiner linken Seite auf die Fahrbahn tritt und es kommt zu einer Kollision mit einem Fahrzeug, der trägt 80 Prozent des Schadens. Begründung ist, dass er nicht hat die erforderliche Sorgfaltspflicht walten lassen, als er die Straße überquert hat. Denn er hätte sich vergewissern müssen, dass kein Auto in dem Moment auf der Straße fährt. – Länge 21 sec.
Mehr Information dazu unter www.verkehrsrecht.de.
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