O-Ton + Kollegengespräch: Dürfen Falschparker immer gleich abgeschleppt werden?

Rund 20 Millionen Verkehrszeichen befinden sich auf den Straßen der Bundesrepublik. Eine ganze Reihe davon sind Halteverbots- und Parkverbotsschilder. Manch einer nimmt es damit nicht so genau, aber das kann teuer werden. Aber: Es darf nicht immer sofort abgeschleppt werden.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:

O-Ton: Auch die Polizei ist gefordert, hier eine Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Wird hier jemand behindert – abschleppen! Wird hier jemand gefährdet – abschleppen! Ist das aber nicht der Fall, dann kann man nicht ohne Weiteres abschleppen und das entscheiden dann meist auch die Gerichte so. Natürlich: Eingeschränktes, absolutes Halteverbot – wer da parkt, der muss zumindest damit rechnen, abgeschleppt zu werden. Meint er aber, er stand nicht lang genug oder hat niemanden behindert oder gefährdet, dann kann es sich lohne, gegen die kosten vorzugehen. Das ist durch die Abschleppkosten auch ein bisschen teurer. – Länge 33 sec.

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Kollegengespräch: Abschleppen im Halteverbot?

Rund 20 Millionen Verkehrszeichen befinden sich auf den Straßen der Bundesrepublik. Eine ganze Reihe davon sind Halteverbots- und Parkverbotsschilder. Manch einer nimmt es damit nicht so genau, aber das kann teuer werden.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de erklärt, was man über falsches Parken wissen muss.

1. Wo ist genau der Unterschied zwischen Park- und Halteverbot?
2. Was kostet mich das?
3. Und wenn das Ordnungsamt gleich mit dem Abschleppwagen unterwegs ist?

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