Dürfen Fußgänger dann einfach ein paar Meter neben der Fußgängerampel über die Straße gehen? Nein, entschied beispielsweise das Oberlandesgericht Nürnberg. Wenn ein Fußgänger jegliche Sorgfalt vermissen lässt, kann die Haftung für den Autofahrer sogar vollständig entfallen.
Kommt es zum Unfall, muss der Fußgänger oder seine Versicherung allein haften.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über eine Faustregel:
O-Ton: Wenn der Autofahrer erwarten darf, dass dort ein Fußgängerüberweg, ein Zebrastreifen oder eine Ampel ist, und der Fußgänger diese ignoriert und einfach an seiner Stelle über die Straße geht, wo er sich gerade befindet, in diesen Fällen verhält er sich grob verkehrswidrig und muss mithaften oder sogar ganz allein haften. – Länge 20 sec.
Ausführlich dazu unter anwaltauskunft.de.
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