Hat ein Unternehmen zwar die Nutzungsrechte für einen Film, jedoch nicht die „Internetrechte“, hat es keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Film aus dem Internet heruntergeladen wird.
So entschied das Amtsgericht Hamburg am 31. Oktober 2014 (AZ: 36a 202/13).
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft zu den Hintergründen des Urteils.
O-Ton: Hier war es so, dass ein Unternehmen die Rechte an einem Film gekauft hatte. Und hat dann aber festgellt, dass dieser Film im Internet angeboten wurde – von jemand anderem zum Download. Dagegen haben sie geklagt. Die Richter haben sich das das ganz genau angeschaut und haben festgestellt: Lieber Kläger, Du hast Dir die Rechte eingekauft, aber nicht die Internetrechte. Du darfst die DVDs verkaufen, wenn ein anderer das aber illegal anbietet, hast Du nicht die Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Denn dagegen klagen kann nur jemand, der das Recht hat, dagegen zu klagen. – Länge 30 sec.
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