Wenn der Autovermieter nach einer GPS-Ortung des Wagens einen Diebstahl im Ausland vermutet und das Fahrzeug stilllegt – dann kommen die Kosten auf den Mieter zu.
In dem Fall war ein Mann mit einem Porsche aus München nach Italien gefahren – das aber war im Vertrag nicht gestattet. Von der hinterlegten Kaution in Höhe von 5.000 Euro behielt die Autovermietung die Kosten für den entsandten Abschleppwagen ein – und bekam Recht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über das Urteil des Amtsgerichts München.:
O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Die durften davon ausgehen, das Auto wird geklaut oder ist geklaut worden. Deshalb durfte er den Abschleppwagen losschicken und selbst hinfahren, um das zu kontrollieren. Die Kosten für den ganzen Spaß muss der Mieter tragen. Aber immer bekommt er 54,55 Euro zurück – das ist das, was übrig bleibt nach Abzug der Kosten. – Länge 22 sec.
Mehr zu dem Fall unter www.verkehrsrecht.de
Kollegengespräch: Mit dem Mietauto nur ins „erlaubte Ausland“ fahren
Wenn man unberechtigt mit einem Mietauto ins Ausland fährt, kann es teuer werden. Beispielsweise: Wenn der Vermieter nach einer GPS-Ortung des Wagens vermuten muss, das Auto wäre gestohlen und es stilllegt – dann kommen die Kosten auch auf den Mieter zu. So entschied das Amtsgericht München. In dem Fall war ein Mann mit einem Porsche aus München nach Italien gefahren – das aber war im Vertrag nicht gestattet. Von der hinterlegten Kaution in Höhe von 5.000 Euro behielt die Autovermietung die entstandenen Kosten ein – und bekam Recht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Kann mir die Autovermietung vorschreiben, wo ich hinfahren darf?
2. Wie war dieser Fall genau?
3. Und dann wurde der Wagen stillgelegt?
4. Die Kosten dafür entnahm die Autovermietung aus der hinterlegten Kaution – zu Recht?
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