Wer eine Ölspur auf einer Straße verursacht, muss für deren Beseitigung zahlen. So erging es auch einem Mann, der mit seinem Wagen rund drei Kilometer Straße verschmutzt hatte.
Nur: Die Straßenmeisterei wollte dem Autofahrer bzw. seiner Versicherung 9.000 Euro dafür in Rechnung stellen. Zu viel, entschied das Landgericht Braunschweig.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Grundsätzlich ist er bzw seine Versicherung dazu verpflichtet, die Reinigung zu bezahlen. Jedoch gilt hier das Wirtschaftlichkeitsgebot. Man kann nicht irgendwelche Sätze nehmen, sondern man muss auch nach der eigenen Kalkulation immer den günstigsten nehmen. Sie haben nicht 9.000 Euro bekommen, sondern 6.800, weil sie hier nicht die günstigste Kalkulation in ihrem Preis zugrunde gelegt haben. – Länge 26 sec.
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