O-Ton + Magazin: Einsicht kann Strafe mindern

Manchmal müssen Autofahrer bei einem Verkehrsverstoß weniger als die eigentlich vorgesehen Regelgeldbuße zahlen. Dafür bedarf es etwa der Einsicht und eines „positives Nachtatverhaltens“. In dem Fall des Amtsgerichts Eilenburg hatte ein Paketzusteller beim Fahren sein Handy benutzt, nach dem Verstoß absolvierte er eine mehrstündige Schulung in einer anerkannten Beratungsstelle.

Die Richter reduzierten die Geldbuße von 100 auf 55 Euro.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Die Richter lassen dann meistens Milde walten und sagen: Ja, der hat ja schon kapiert, dass es so nicht weiter geht, dass er nicht telefonieren kann, während er fährt. Deshalb braucht unser Denkzettel nicht so scharf auszufallen. – Länge 15 sec

Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Einsicht kann Strafe mindern

Manchmal müssen Autofahrer bei einem Verkehrsverstoß weniger als die eigentlich vorgesehen Regelgeldbuße zahlen. Dafür bedarf es etwa der Einsicht und eines „positives Nachtatverhaltens“, etwa durch die Teilnahme an einem Kurs einer anerkannten Beratungsstelle. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag:

O-Ton: Wenn Sie zum Beispiel unter Alkohol gefahren sind oder das Handy am Steuer benutzt haben, können Sie ja Kurse besuchen, in denen Ihnen erklärt wird, warum Sie sich so verhalten, wie Sie sind. Das liegt ja manchmal auch amTemperament und dann kann auf Ihr Verhalten eingewirkt werden, dass Sie sich zukünftig regelkonform verhalten. – Länge 24 sec.

…erklärt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Das Amtsgericht Eilenburg entschied kürzlich einen solchen Fall:

O-Ton: Dieses sogenannte Nachtatverhalten bewerten die Gerichte positiv, d.h. Wenn Sie selbst wissen, ich neige dazu, mich nicht an die Verkehrsregeln zu halten und aktiv vorgehen, so wird es von den Gerichten positiv bewertet. – Länge 14 sec.

In dem Fall hatte ein Paketzusteller beim Fahren sein Handy benutzt, nach dem Verstoß absolvierte er eine mehrstündige Schulung in einer anerkannten Beratungsstelle. Die Richter reduzierten die Geldbuße von 100 auf 55 Euro. Für den Mann spreche, dass er als Berufskraftfahrer keine Eintragungen habe. Bettina Bachmann:

O-Ton: Die Richter lassen dann meistens Milde walten und sagen: Ja, der hat ja schon kapiert, dass es so nicht weiter geht, dass er nicht telefonieren kann, während er fährt. Deshalb braucht unser Denkzettel nicht so scharf auszufallen. – Länge 15 sec

Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de.

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