Manchmal kann es dringend werden, sehr dringend sogar. Allerdings treffen Darmprobleme selten auf richterliche Gegenliebe, wenn man die Verkehrsregeln grob missachtet. Diese Erfahrung musste ein Mann in Brandenburg machen. Die Bussgeldstelle verhängte 280 Euro Bußgeld und zwei Monate Fahrverbot.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
O-Ton: Ja, wenn ich mit 52 Stundenkilometern mehr als erlaubt durch eine Innenstadt fahre, dann muss ich mir auch was überlegen, um dieses Tun zu rechtfertigen. In dem vorliegenden Fall behauptete der Fahrer, er habe unbedingt auf die Toilette gemusst und er wollte ins Haus seiner Freundin, um dort auf Toilette gegen zu können. Und deshalb habe er so schnell fahren müssen. – Länge 22 sec.
Mehr Informationen zu diesem Fall und zum passenden Anwalt für den Rechtsstreit unter www.verkehrsrecht.de.
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Magazin: Fahrverbot nach Raserei – trotz dringendem menschlichen Problem
Anmoderation: Manchmal kann es dringend werden, sehr dringend sogar. Allerdings treffen Darmprobleme selten auf richterliche Gegenliebe, wenn man die Verkehrsregeln grob missachtet. Diese Erfahrung musste ein Mann in Brandenburg machen. Mehr dazu jetzt.
Beitrag:
O-Ton: Ja, wenn ich mit 52 Stundenkilometern mehr als erlaubt durch eine Innenstadt fahre, dann muss ich mir auch was überlegen, um dieses Tun zu rechtfertigen. – Länge 10 sec.
…sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Ein dringendes menschliches Problem trifft da auf wenig Verständnis.
O-Ton: In dem vorliegenden Fall behauptete der Fahrer, er habe unbedingt auf die Toilette gemusst und er wollte ins Haus seiner Freundin, um dort auf Toilette gegen zu können. Und deshalb habe er so schnell fahren müssen. – Länge 12 sec.
Das Amtsgericht hatte noch Verständnis für die Schilderung und milderte die Strafe von 280 Euro Bußgeld und zwei Monaten Fahrverbot ab. Er musste zwar bezahlen, den Führerschein aber durfte er behalten. Zunächst. Denn das Oberlandesgericht Brandenburg sah den Fall anders. Bettina Bachmann:
O-Ton: Das Oberlandesgericht hat dann doch gesagt: Da müssen wir nochmal nachprüfen. War die Situation wirklich so? Gab es keine Möglichkeit, in der Stadt auf die Toilette zu gehen? Wann ist er losgefahren, hatte er da schon Magenkrämpfe? Und um diese Notsituation darzulegen, bedarf es doch einen genauen Prüfung und braucht einiger Aussagen des Fahrers. – Länge 22 sec.
Und damit hob das Oberlandesgericht die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Mehr Informationen zu diesem Fall und zum passenden Anwalt für den Rechtsstreit unter www.verkehrsrecht.de.
Absage
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