O-Ton + Magazin: Unfall am Ende der Waschstraße

Unfälle in der Waschstraße gibt es immer wieder. Das Landgericht Kleve entschied nun einen Fall, bei dem drei Autos beteiligt waren: Der erste sprang am ende der Waschstraße nicht an, darum kollidierte der zweite und der dritte Wagen auf dem Förderband. Der erste muss dafür zahlen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein den Fall.

O-Ton: Nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts ist es so, dass jemand haften muss, wenn sein Fahrzeug in Betrieb ist, wenn jemand zu Schaden kommt. Jetzt war hier die Frage: Ist es überhaupt in Betrieb? Er hat es ja gar nicht angekriegt. Es wurde von der Waschstraße runtergeschoben. Da hat das Gericht gesagt: Klar ist das in Betrieb, auch wenn es nicht an ist. Es befindet sich jetzt im öffentlichen Verkehrs. Und dann muss er dafür sorgen, dass er das Fahrzeug da wegkriegt. Es ist ihm zuzurechnen, wenn sein Fahrzeug nicht anspringt. – Länge 30 sec.

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Magazin: Unfall am Ende der Waschstraße

Unfälle in der Waschstraße gibt es immer wieder. Aber wer ist schuld? Darüber lässt sich trefflich streiten. Das Landgericht Kleve entschied nun einen Fall, der vielleicht auch über diesen Streit hinaus relevant sein könnte. Hören Sie mal diesen Fall.

Beitrag:

Der Albtraum jedes Autofahrers – der Wagen springt nicht an. Wenn dies dann auch noch in der Waschstraße passiert und andere Autos direkt dahinter sind, dann wird es kompliziert.

O-Ton: Dann ist es wie auf einer Rolltreppe. Am Ende des Förderbandes kommen immer mehr, immer weitere werden vorgeschoben. In dem Fall war es dann so, beim ersten sprang das Fahrzeug nicht an. – Länge 13 sec.

…schildert Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein den Fall.

O-Ton: Und der zweite hat Panik gekriegt, dass er auf den ersten aufgeschoben wird und bremste auf dem Förderband, rutschte aus der Schiene, so dass der dritte auffuhr. Jetzt wollte der zweite vom ersten Geld. – Länge 10 sec.

Komplizierter Fall. Denn diejenigen, die nun die Beulen an ihrem Auto hatten, waren schuldlos. Und sie bekamen den Schaden ersetzt, von dem ersten! Swen Walentowski:

O-Ton: Nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts ist es so, dass jemand haften muss, wenn sein Fahrzeug in Betrieb ist, wenn jemand zu Schaden kommt. Jetzt war hier die Frage: Ist es überhaupt in Betrieb? Er hat es ja gar nicht angekriegt. Es wurde von der Waschstraße runtergeschoben. Da hat das Gericht gesagt: Klar ist das in Betrieb, auch wenn es nicht an ist. Es befindet sich jetzt im öffentlichen Verkehrs. Und dann muss er dafür sorgen, dass er das Fahrzeug da wegkriegt. Es ist ihm zuzurechnen, wenn sein Fahrzeug nicht anspringt. – Länge 30 sec.

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Absage.

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