Ohne einen Wohnsitz in Deutschland kann der Anspruch aufs Elterngeld entfallen, entschied das Hessische Landessozialgericht. In dem Fall lebte ein Mann seit mehreren Jahren schon in den USA und behauptete, nach Ende der Elternzeit wieder nach Deutschland kommen zu wollen.
Seinen Hausstand habe er komplett bei einer Bekannten untergebracht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Jemand muss seine Wohnung auch dort haben. Wo er eine Wohnung unter Umständen auch innehat, so hat es das Gericht gesagt, die darauf schließen lässt, dass er die Wohnung auch beibehalten werde. Das wäre beispielsweise eine untervermietete Wohnung oder er hätte zwei Zimmer bei der Tochter im Haus oder ähnliches. Aber nur eine Anschrift zu haben, bei Freunde womöglich, wo die Post hingeschickt werden kann – das reicht nicht aus. Also, um Elterngeld beziehen zu können, muss man wenigstens seinen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nachweisen. – Länge 27 sec.
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