Die Verkehrsüberwachung durch Privatpersonen reicht nicht für eine Strafe gegen den Halter eines Autos. In dem Fall hatte ein Privatmann einen anderen wegen Falschparkens angezeigt, gegen das Knöllchen über 23,50 Euro wehrte er sich.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Er bekam Recht vor dem Amtsgericht Büdingen. Denn das hat gesagt: Es reicht nicht aus, wenn ein Privatmann einen Halt- und Parkverstoß feststellt, sondern das muss eine hoheitliche Massnahme sein. D.h. Die Behörde hätte selbst tätig werden müssen, um ein Knöllchen auszustellen. – Länge 17 sec.
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