O-Ton: Keine Schuld und trotzdem zahlen?

Nach Verkehrsunfällen muss oft geklärt werden: Wer bezahlt die Reparatur oder vielleicht sogar die Kosten für die notwendige medizinische Behandlung?

In einem Fall, den das Landgericht Hamburg entschied, hatte ein Autofahrer einen Sattelzug auf der Autobahn überholt. Danach reihte er sich wieder vor ihm ein und bremste stark.
Der Lkw fuhr auf – und muss zahlen. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: In dem Fall war es aber so, dass es ein Sattelzug war und der hat eine erhöhte Betriebsgefahr gegenüber einem Pkw. Und der Sattelzug muss nach Auffassung des Hamburger Gerichts eben zu 30 Prozent aus Betriebsgefahr haften, obwohl ihn kein Verschulden trifft. Weil das Auto größer und schwerer ist und wenn man mit so einem großen und schweren Auto unterwegs ist, die Schäden bei einer Kollision größer sind, als wenn zwei Pkws zusammen stoßen. – Länge 25 sec.

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