Versicherungen müssen die Kosten für unverschuldete Verkehrsunfälle komplett übernehmen, auch die Reinigungskosten des Fahrzeuges. Dies gilt sowohl für die Vorbereitung von notwendigen Lackierarbeiten und zum anderen auch danach, wenn der Innenraum durch Schleifvorgänge verschmutzt wurde, entschied das Amtsgericht Bergisch Gladbach.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Es hat in den letzten Jahren schon zugenommen, dass die Versicherer nicht mehr vollständig regulieren. Sie regulieren den größten Batzen, und erstatten dann Kosten in Höhe von zwei oder drei Prozent nicht. Wenn Sie zum Anwalt gehen, bekommen Sie eine vollständige Prüfung Ihres Unfallschadens. Die Versicherer werden in den meisten Fällen dazu verurteilt, die von ihnen einbehaltenen Kosten noch zu bezahlen. – Länge 21 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de