O-Ton: Suche nach Katze auf Heimweg nicht unfallversichert

Der Weg zur Arbeit oder zurück ist unfallversichert. Abweichungen davon, und seien sie auch noch so kurz, sind es nicht. So ging es einem Arbeitnehmer, der nach der Spätschicht nach seiner Katze schauen wollte – und sich bei einem Sturz verletzte.

Das Sozialgericht Landshut entschied: Kein Arbeitsunfall, ergo keine Versicherung.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Auf dem Weg von und zur Arbeit, auf dem direkten Weg zwischen Arbeitsplatz und Zuhause, ist man gesetzlich unfallversichert, dann liegt ein Arbeitsunfall vor. Unterbricht man das, weil man etwas anders machen will – beispielsweise nach der Katze schauen und geht auch nur einen Meter von dem Weg weg – in dem Fall ist er vom Gehweg seines Hausen auf den Rasen getreten, ist gestürzt und verletzte sich – dann liegt schon kein Arbeitsunfall vor, weil er es unterbrochen hat. Er war nicht mehr auf dem Weg nach Hause, sondern auf dem Weg zur Katze, um sie zu beaufsichtigen. – Länge 30 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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