Tag Archives: Auto

14Mai/11

Geplante EU-Regelung weicht deutsche TÜV-Standards auf

TÜV und Dekra fordern speziell geschulte Prüfingenieure – Experte: „Auch Bäcker kann Sachverständiger werden“

München – Die geplante europaweite Anpassung der Standards für die Fahrzeugprüfung stößt bei den deutschen Unternehmen TÜV und Dekra auf harsche Kritik. „Es wäre der Worst Case, wenn als Folge der EU-weiten Harmonisierung das recht hohe Prüfniveau in Deutschland sinken würde“, zitiert die Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche einen Experten des Verbands der TÜV (VdTÜV).
Länder mit weniger strenger Kontrolle müssten ihr Niveau heben, Deutschland müsste seine bisher rigide Prüfung laxer gestalten. „Diese Tendenzen sehen wir mit Sorge und werden unserer Stimme entsprechend Geltung verschaffen“, sagte Bernhard Kerscher, Sprecher der Geschäftsführung TÜV Süd Auto Service, dem Blatt. „Grundsätzlich wäre ein einheitlicher Prüfstandard okay, aber nach den Plänen der EU-Kommission würde dieser mit Sicherheit unter dem derzeitigen deutschen Niveau liegen, denn es wird kaum eine Angleichung auf dem höchsten Niveau erfolgen“, unterstrich Oliver Deiters vom Brüsseler Dekra-Büro in der Automobilwoche.

Die deutschen Prüfer sehen das Hauptproblem in der mangelnden Ausbildung der Prüfer. Gerd Mylius vom TÜV Rheinland forderte im Interview mit der Zeitung: „Wir brauchen das Berufsbild des Prüfingenieurs. Mindestvoraussetzung muss ein Ingenieurstudium sein, ergänzt um eine spezielle Zusatzausbildung“. Nach Darstellung von Gerhard Müller vom TÜV Süd sei in vielen Ländern die Ausbildung eines Sachverständigen nach einigen Wochen abgeschlossen: „Dort reicht etwa als Voraussetzung eine abgeschlossene Berufsausbildung, daher kann auch ein Bäcker nach einigen Wochen Ausbildung Sachverständiger werden.“

07Apr/11

Mobile.de: Auf das Einstellungsdatum kommt es an

München/ Berlin (DAV). Beim Verkauf von Sachen im Internet mit bestimmten Fristen ist das Einstelldatum des Angebots entscheidend. So entschied das Amtsgericht (AG) München am 10. September 2010 (AZ: 271 C 20092/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Ein Mann hatte bei einem Autohaus einen Wagen für 39 000 Euro erworben. Allerdings wollte er sich schnellstmöglich wieder von diesem trennen und stellte ein Angebot ins Internet. Darüber hinaus versprach er eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro, wenn der Wagen innerhalb von drei Tagen ersteigert würde. Acht Tage später ersteigerte der Kläger das Auto und verlangte die Zahlung der Prämie, da er innerhalb von drei Tagen nach seinem Aufruf der Internetseite den Wagen ersteigert hätte. Der Verkäufer weigerte sich zu zahlen, denn es käme auf das Einstellungsdatum an.

Das AG München entschied, dass sich der Fristbeginn des Angebots auf das Einstellungsdatum bezieht und nicht auf den Zeitpunkt des individuellen Aufrufens. Dies müsse sich bereits einem „durchschnittlichen Beteiligten“ aufdrängen, da der Anbietende ansonsten keine Möglichkeit habe, den Zeitpunkt festzustellen oder zu überprüfen. Das Einstellungsdatum lasse sich hingegen problemlos nachvollziehen. Allerdings sollte zur Vermeidung von Streitigkeiten besonders im Internet eindeutig formuliert werden und bei Fristen der Beginn genau bezeichnet werden.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

04Apr/11

Autoindustrie befürchtet nach Atom-Wende höhere Strompreise

Ambitionierte Ziele bei Elektromobilität gefährdet

Stuttgart – Die Automobilindustrie blickt nach dem Wahlsieg der Grünen in Baden-Württemberg und dem hektischen Atom-Moratorium mit Sorge in die Zukunft. „Der Wandel der Bundespolitik ist für die Branche insgesamt bedenklich. In einem Aktionismus fängt man jetzt an Atomkraftwerke abzuschalten, ohne über ein tragfähiges langfristiges Konzept der Energieversorgung zu verfügen“, kritisierte Stefan Wolf, Chef des Automobilzulieferers ElringKlinger und CDU-Mitglied, in der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. Durch die Reaktivierung von Kohlekraftwerken könnten die sehr hohen CO2-Einsparungen der Autoindustrie in den letzten zehn Jahren verpuffen.

Zudem befürchten Experten, dass der angestrebte schnellere Ausstieg aus der Atomkraft und der höhere Anteil an regenerativen Energien mittelfristig zu steigenden Strompreisen führen wird. Energiekosten sind in der Fertigungsindustrie ein wichtiger Standortfaktor. Damit würden auch die ambitionierten Pläne bei der Elektromobilität gefährdet. „Der Traum vom billigen Strom geht zu Ende. Das Elektroauto büßt damit einen erheblichen Teil seiner wirtschaftlichen Vorteile bei den Unterhaltskosten ein“, sagt Autoexperte Willi Diez vom Institut für Automobilwirtschaft Geislingen/Nürtingen dem Blatt.

31Mrz/11

O-Ton + Magazin: Einstellungsdatum im Internet entscheidend

 Beim Verkauf von Sachen im Internet mit bestimmten Fristen ist das Einstelldatum des Angebots entscheidend. So entschied das Amtsgericht München. In dem Fall hatte ein Auto-Verkäufer noch 1.000 Euro drauf gelegt, wenn der Deal innerhalb von drei Tagen über die Bühne geht. Der Käufer nahm den Wagen zum vereinbarten Preis – und wollte die Prämie für die schnelle Einigung auch noch. Seine Begründung: Die Frist beginnt, wenn er das Angebot gesehen hat. Doch damit scheiterte er vor Gericht.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, die einzige Frist, die nachvollziehbar ist, ist die Frist, wenn ich ein Auto oder ein Angebot im Internet einstelle. Dann fängt die Frist an zu laufen. Wann jemand wahrnimmt, dass da ein Auto, eine Schrankwand oder sonst was zu kaufen ist, das kann ich ja nicht nachvollziehen. Da könnte sich ja jeder auf diese Frist berufen. Deshalb sei für einen – Zitat – „durchschnittlichen Beteiligten“ klar, dass die Frist nur mit dem Einstellungsdatum beginnen kann. – Länge 29 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Einstellungsdatum im Internet entscheidend

Wenn zwei sich über bestimmte Fristen für den Verkauf im Internet streiten, dann ist das jeweilige Angebot des Verkäufers entscheidend. Die Frist beginnt, wenn er seine Offerte ins Netz gestellt hat. Klingt kompliziert? Das Amtsgericht München hat das ganz klar entschieden. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Es gibt ganz klare Regeln für Verkäufe im Netz. Die betreffen unter anderem auch die Fristen, sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Zunächst beginnt eine Frist zu laufen, wenn ich ein Angebot bei Ebay oder – wenn ich mein Auto verkaufen will bei Mobile.de – dann fängt die Frist an, sobald ich mein Angebot öffentlich mache. – Länge 10 sec.

Zwar tickt auf den Servern keine Kuckucksuhr:

O-Ton: SFX

Aber die Zeit spielte in diesem Fall die entscheidende Rolle. Denn es ging um nicht weniger als um 1.000 Euro:

O-Ton: Jemand hatte sich ein Auto gekauft und hat gemerkt: Jetzt habe ich 39.000 Euro ausgegeben, ich mag das Auto gar nicht mehr, er wollte es schnellstmöglich wieder verkaufen. – Länge 10 sec

O-Ton: SFX

O-Ton: Er hat dafür eine Prämie ausgelobt, wenn das Fahrzeug innerhalb von drei Tagen verkauft wird. – Länge 5 sec.

Er fand auch einen Käufer, die beiden wurden sich handelseinig – bis auf 1.000 Euro „Spurtprämie“. Die wollte der Käufer auch haben:

O-Ton: Wann Du das eingestellt hast, interessiert mich nicht. Ich habe erst gestern von dem Angebot erfahren. Deshalb habe ich innerhalb von drei Tagen das Angebot abgegeben und das Auto gekauft. Und somit hätte er einen Anspruch auf die 1.000 Euro. – Länge 12 sec.

…argumentierte der Käufer. Doch vor Gericht zog er damit den Kürzeren. Swen Walentowski.:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, die einzige Frist, die nachvollziehbar ist, ist die Frist, wenn ich ein Auto oder ein Angebot im Internet einstelle. Dann fängt die Frist an zu laufen. Wann jemand wahrnimmt, dass da ein Auto, eine Schrankwand oder sonst was zu kaufen ist, das kann ich ja nicht nachvollziehen. Da könnte sich ja jeder auf diese Frist berufen. Deshalb sei für einen – Zitat – „durchschnittlichen Beteiligten“ klar, dass die Frist nur mit dem Einstellungsdatum beginnen kann. – Länge 29 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage

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O-Ton und Magazin

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25Mrz/11

Saab sucht Kooperationspartner und will Auftragsfertiger werden

Scheidender CEO Jonsson: Globaler Absatz soll 2011 bei 80.000 Einheiten liegen, Absatzziel 2012 bei 120.000 Saab; Gewinnschelle liege bei 85.000 Einheiten

Saab sucht zur Realisierung eines künftigen Einstiegsmodells einen Kooperationspartner: „Wir sprechen gerade mit mehreren Herstellern darüber, eine Plattform und Antriebstechnologie für ein künftiges Einstiegsmodell“, sagt Saab-Chairman Victor Muller im Gespräch mit der Fachzeitschrift Automotive News Europe. Die schwedische Marke wolle das Modell „so schnell wie möglich realisieren, frühestens 2014“ werde es auf den Markt kommen. „Es sollte die Größe eines Audi A1 haben. Wir könnten sicher 30.000 bis 50.000 Einheiten davon verkaufen“, so Muller weiter. Der Preis für das künftige Einstiegsmodell soll nach derzeitigen Unternehmensvorstellungen bei rund 20.000 Euro liegen.

Kredite zur Realisierung dieser Investition will Muller nicht aufnehmen. Muller: „Wir müssen dafür nicht zur Bank gehen. Wir haben einen großen Aktivposten mit unserem Werk in Trollhättan. Die Kapazität liegt hier bei 190.000 Einheiten. Wir könnten als Auftragsfertiger agieren“, so Muller. Konkrete Aufträge oder Verhandlungen nannte Muller aber noch nicht.

Saab-Markenchef Jan-Ake Jonsson gab ungeachtet der hohen Verluste für 2010 im Gespräch mit Automotive News Europe ambitionierte Absatzziele aus: „Wir wollen dieses Jahr 80.000 Saab verkaufen und 2012 dann 120.000. Unser Business-Plan basiert auf niedrigen Absatzzahlen. Wir brauchen nur 85.000 Einheiten, um die Gewinnschwelle zu erreichen.“ Im vergangenen Jahr verkaufte Saab weltweit weniger als 40.000 Autos. Jonsson wird Mitte Mai das Unternehmen verlassen, dann übernimmt Muller kommissarisch die Führung von Saab.