Der Bundesgerichtshof entscheidet am 17. Juni den Fall einer Fahrradfahrerin, die bei einem Unfall keinen Helm getragen hatte. Sie verletzte sich schwer – und soll daher einen Teil des Schadens selbst bezahlen. Weiter
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O-Ton: Bei Vorkasse muss das Fahrzeug vorher bezahlt werden
Ein Kaufvertrag ist bindend: Wenn darin Vorkasse vereinbart ist, die nicht gezahlt wird, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Dies entschied das Oberlandesgericht Bamberg. Weiter
O-Ton: Online-Shops haben lange Fristen für Auftragsbestätigung
Ein Online-Händler kann in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Klausel aufnehmen, dass er sich fünf Tage Zeit lässt, um eine Bestellung anzunehmen. Das ist rechtens, entschied das Landgericht Hamburg. Weiter
O-Ton: Missratenes Tattoo
Wenn ein Kunde eine mangelhafte Dienstleistung erhält, kann er sie reklamieren. Bietet der Dienstleister eine Nachbesserung an, muss der Kunde das in der Regel annehmen. Anders kann es sich allerdings verhalten, wenn es um eine falsch gestochene Tätowierung geht, entschied das Oberlandesgericht Hamm. Weiter
O-Ton: Arbeitgeber müssen Hunde am Arbeitsplatz nicht dulden
Der Chef muss es nicht hinnehmen, dass der Hund einer Mitarbeiterin durch seine Aggressivität Kollegen und Arbeitsabläufe stört. Der Arbeitgeber darf der Angestellten daher verbieten, ihren Hund mit zur Arbeit zu bringen, entschied das Landesarbeitsgerichts Düsseldorf.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Wenn es mal erlaubt war oder andere Arbeitnehmer ihren Hund auch mitbringen können, kann er es auch nur einzelnen Personen verbieten – wenn andere dadurch beeinträchtigt werden. Ein aggressiver Hund hat am Arbeitsplatz gar nichts verloren, da kann der Chef sein Direktionsrecht ausüben und sagen: „Nein, der Hund darf nicht mit!“. Selbst wenn andere Kollegen ihren Hund mitbringen dürfen und ich es bisher durfte. – Länge 29 sec
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