Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

30Apr/12

O-Ton: Haftung des Skippers bei gemeinsamem Segeltörn

 Die Skipper bei Segeltörns haben nicht nur eine große Verantwortung, sondern tragen auch ein hohes Haftungsrisiko. Verletzt sich jemand, haftet der Skipper, sofern er für den Unfall verantwortlich ist. Allerdings: Kann ein Fehler des Skippers nicht festgestellt werden, muss er auch nicht für die Folgen einer Verletzung aufkommen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Vor Gericht aber hatte der Segelfreund keine Chance. Weil das Gericht, sachverständig beraten, kein Fehlverhalten des Skippers erkennen konnte. So wie er das Beiboot an die Segeljacht geführt hat – da sein ihm kein Vorwurf zu machen. – Länge 15 sec.

Mehr Informationen: www.anwaltauskunft.de

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19Apr/12

O-Ton: Gleichmäßigkeitsprüfung ist kein Autorennen und somit versichert

 Wer mit seinem Auto an einem Rennen teilnimmt, genießt nicht den Schutz der Kfz-Versicherung. Meist finden sich in den Verträgen sogenannte „Rennklauseln“, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins. Bei einer Gleichmäßigkeitsprüfung gilt der Versicherungsschutz aber, so das Landgericht München II. Wo ist der genaue Unterschied? Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft:

O-Ton: Beim Gleichmäßigkeitswettbewerb verpflichten sich die teilnehmenden Fahrer immer die gleiche Geschwindigkeit pro Runde zu fahren. Also nicht besonders schnell, also immer gleich schnell. Das ist dann kein Rennen, denn bei einem Rennen geht es darum, der Schnellste zu sein, an der Spitze zu sein, die anderen zu überholen. Das ist bei einem Gleichmäßigkeitswettbewerb nicht der Fall. Und deswegen sind diese Wettbewerbe auch nicht von der Rennklausel erfasst, die sich in den meisten Kfz-Versicherungen befindet. – Länge 25 sec.

Tipps und Hinweise bei einem Unfall sowie eine Anwaltssuche findet man unter schadenfix.de.

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19Apr/12

O-Ton: Nicht allein auf’s Blinken verlassen

 Ein Autofahrer muss beim Abbiegen besonders aufpassen und darf sich nicht auf das Blinken eines anderen Autos verlassen. Das entschied das Landgericht Arnsberg. In dem Fall näherte sich ein Wagen einer Tankstelle und blinkte, das andere Auto fuhr darauf hin los. Es kam zum Unfall, der erste Wagen fuhr nämlich doch nicht in die Tankstelle – sondern geradeaus weiter. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Sie müssen ganz besonders aufmerksam sein, wenn Sie in eine Straße einbiegen wollen, also sich in den fließenden Verkehr wieder eingliedern wollen. Auch wenn ein Auto, das im fließenden Verkehr ist, sich nähert und blinkt und Sie glauben, es würde abbiegen – dann dürfen Sie noch nicht anfahren, sondern erst dann, wenn das Auto wirklich die Geschwindigkeit verringert und den Abbiegevorgang einleitet. – Länge 22 sec.

In dem Fall musste der Fahrer des Wagens, der zu zeitig losgefahren war, zwei Drittel des Unfallschadens übernehmen.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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19Apr/12

O-Ton + Magazin: Geparktes Auto beschädigt – Stadt muss zahlen

 Wird ein Auto beschädigt, weil die Stadt bei Arbeiten im öffentlichen Raum nicht ihren Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist, muss sie Schadenersatz zahlen. So entschied das Landgericht Magdeburg. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Eine städtische Mitarbeiterin mähte in der Nähe von Parkflächen an einer Straße den Rasen. Und es wurde ein Stein hoch geschleudert und zerstörte die Seitenscheibe eines Pkw. Die herabfallenden Scheibenteile beschädigten außerdem den Autolack. Der Fahrzeughalter wollte jetzt seinen Schaden von der Stadt ersetzt bekommen. Die Stadt musste zahlen und zwar mit der Begründung, sie hätte für Schutz sorgen müssen. Das hätte dadurch geschehen können, dass man ein Parkverbot für die Zeit der Mäharbeiten verhängt hätte. – Länge 26 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Geparktes Auto beschädigt – Stadt muss zahlen

Wird ein Auto beschädigt, weil die Stadt bei Arbeiten im öffentlichen Raum nicht ihren Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist, muss sie im Schadensfall Schadenersatz zahlen. So entschied das Landgericht Magdeburg. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag

Es war ein Fall, wie er sich täglich überall in Deutschland ereignen kann, schildert Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Eine städtische Mitarbeiterin mähte in der Nähe von Parkflächen an einer Straße den Rasen. Und es wurde ein Stein hoch geschleudert und zerstörte die Seitenscheibe eines Pkw. Die herabfallenden Scheibenteile beschädigten außerdem den Autolack. Der Fahrzeughalter wollte jetzt seinen Schaden von der Stadt ersetzt bekommen. – Länge 16 sec.

Darum ging er erst zum Anwalt und dann zum Gericht. Die Forderung nach Schadenersatz war für die Richter unstrittig.

O-Ton: Die Stadt musste zahlen und zwar mit der Begründung, sie hätte für Schutz sorgen müssen. Das hätte dadurch geschehen können, dass man ein Parkverbot für die Zeit der Mäharbeiten verhängt hätte. – Länge 10 sec.

Auf gut juristisch heißt das: Die Stadt hat ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt. Und das geschieht nach Ansicht der Verkehrsrechtsexperten häufig. Bettina Bachmann:

O-Ton: Es ist häufig so, dass die Stadt einfach eine Sicherungspflicht vernachlässigt hat und es deswegen zu einem Schaden gekommen ist. Also wenn durch städtische Arbeiten, also auch durch Baumfällarbeiten, oder Straßenreinigungsarbeiten oder eben Mäharbeiten – dann ist die Chance relativ groß, dass Sie eben Schadensersatz bekommen. – Länge 19 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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19Apr/12

O-Ton + Magazin: Ungeklärter Unfallhergang – Schadensteilung

 Wenn nach einem Unfall nicht geklärt werden kann, wer die Schuld trägt, dann entscheiden die Gerichte meist salomonisch – und die Unfallbeteiligten müssen dann den Schaden anteilig tragen. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es ist schon gut, wenn Sie den Unfall dokumentieren. Heute gibt es Handys, Sie können Aufnahmen machen. Oder wenn Sie Zeugen haben. Teilweise ist es ja auch so, dass Leute anhalten, die den Unfall beobachtet haben. Dass Sie sich die Daten der möglichen Zeugen notieren, das ist sehr wichtig. Denn wenn es nicht geklärt werden kann, wie der Unfallhergang war, dann ist es häufig so, dass der Schaden gequotelt wird. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Ungeklärter Unfallhergang – Schadensteilung

Was passiert eigentlich, wenn nach einem Unfall nicht geklärt werden kann, wie es passiert ist? Beispielsweise bei einem Auffahrunfall? Meist entscheiden dann die Gerichte salomonisch – und die Unfallbeteiligten müssen den Schaden anteilig tragen. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

Auch Juristen haben eine deutliche Sprache – und müssen nicht immer nur Gesetzestexte zitieren. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Eigentlich heißt es bei den Verkehrsrechtlern: Wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld. Das heißt, grundsätzlich spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass derjenige, der auffährt, nicht die notwendige Sorgfalt an den Tag gelegt hat und deswegen aufgefahren ist, weil er nicht aufgepasst hat. – Länge 16 sec.

O-Ton: SFX

Allerdings: Wie überall gibt es immer wieder Situationen, die von der schönen Faustregel abweichen.

O-Ton: Es gibt natürlich Ausnahmen. Also wenn der vor Ihnen Fahrende dazu beigetragen hat, dass Sie aufgefahren sind und es für Sie nicht vermeidbar war. Wenn er aus für Sie unerklärlichen Gründen bremst oder die Geschwindigkeit drastisch verringert, dann ist es so, dass nicht nur derjenige die Schuld trägt, der auffährt, sondern auch derjenige, der vor Ihnen fährt. – Länge 15 sec.

Und dann kann manchmal in einer Gerichtsverhandlung, so wie kürzlich vor dem Kammergericht Berlin, nicht geklärt werden: Wer hat wann geblinkt, war das Bremsen erkennbar, wer hat nicht aufgepasst?

O-Ton: SFX

Bettina Bachmann empfiehlt daher, auch in der Hektik nach einem Unfall so viel möglich festzuhalten, was vor Gericht als Beweis dienen kann:

O-Ton: Es ist schon gut, wenn Sie den Unfall dokumentieren. Heute gibt es Handys, Sie können Aufnahmen machen. Oder wenn Sie Zeugen haben. Teilweise ist es ja auch so, dass Leute anhalten, die den Unfall beobachtet haben. Dass Sie sich die Daten der möglichen Zeugen notieren, das ist sehr wichtig. Denn wenn es nicht geklärt werden kann, wie der Unfallhergang war, dann ist es häufig so, dass der Schaden gequotelt wird. – Länge 20 sec.

Und dann muss vielleicht auch ein Fahrer, der eigentlich keine Schuld hatte, künftig mehr für seine Versicherung bezahlen. Bevor es soweit ist, kann ein Verkehrsrechtsanwalt helfen. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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