Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

21Mai/12

O-Ton + Magazin: Geschwindigkeitsreduzierung zum Uhu-Schutz rechtswidrig

 Üblicherweise kann man sich gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht wehren und muss, wenn man bei einer Überschreitung erwischt wird, zahlen. In einem Fall vor dem Verwaltungsgericht Aachen klagte eine Autofahrerin jedoch erfolgreich gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer Landstraße. Denn der Kreis Düren hatte auf diesem Schutz zum Schutz der dort lebenden Uhus maximal 50 Stundenkilometer erlaubt, wo bisher 70 waren.
Ein Fahler des Kreises, so Swen Walentowski von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Er muss zum Beispiel sagen: Hier ist der Schutz des Uhus, wir haben uns hier gerade Gedanken gemacht: Das ist ein nachtaktives Tier, vielleicht machen wir das nur nachts? Vielleicht machen wir das tagsüber? usw. Er muss also sich Gedanken machen und diese Entscheidung begründen können. Allein: Sich selbst gebunden zu haben über diese Vereinbarung mit den Naturschutzverbänden, nur damit diese keine Rechtsmittel gegen den Ausbau der Landstraße einlegen – dadurch bindet der Kreis sich und kann sein Ermessen nicht ausüben. Das darf er nicht, er muss nämlich ein Ermessen ausüben können und sich darüber Gedanken machen und auch begründen, mit welcher Geschwindigkeit hier gefahren werden kann. – Länge 30 sec.

Die geblitzte Autofahrerin jedenfalls profitierte von dem Fehler des Kreises. Nachzulesen unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Geschwindigkeitsreduzierung zum Uhu-Schutz rechtswidrig

Der Uhu gilt als weises Tier – möglicherweise würde er den Kopf schütteln über diesen Fall. Denn zu seinem Schutz war eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h vorgenommen worden, die vorher bei 70 km/h. Aber – so entschied die Verwaltungsgerichtsbarkeit: Geschwindigkeitsübertretung ist nicht gleich Geschwindigkeitsübertretung. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag

Oft kann man sich gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht so wehren wie hier und muss, wenn man bei einer Überschreitung erwischt wird, zahlen.

O-Ton: SFX

In einem Fall vor dem Verwaltungsgericht Aachen klagte eine Autofahrerin jedoch erfolgreich gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer Landstraße, sagte Swen Walentowski von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins. Denn entscheidend ist – und das ist wichtig – die Straße selbst:

O-Ton: Es kommt immer darauf an, um welche Straßen es sich handelt und wer dafür verantwortlich ist. Sind es Kreisstraßen, ist es der Kreis, bei Bundesstraßen der Bund, bei Landesstraßen das Land. Auf alle immer die Straßenbehörden, die zuständig sind und die legen fest, welche Höchstgeschwindigkeiten gelten. – Länge 17 sec.

In dem Fall war 50 kmh erlaubt – zum Schutz des Uhus – und unsere Autofahrerin war geblitzt worden. Aber, so fand ihr Anwalt heraus, als die Messanlage gebaut worden war, hatten Umweltschützer dem Kreis deutlich gemacht: 50 Stundenkilometer sind das Maximum, sonst klagen wir.

O-Ton: SFX

Dies wollte der Kreis vermeiden – und folgte bedingungslos dem Wunsch der Uhu-Schützer. Aber das darf er nicht, so Rechtsanwalt Swen Walentowski:

O-Ton: Er muss zum Beispiel sagen: Hier ist der Schutz des Uhus, wir haben uns hier gerade Gedanken gemacht: Das ist ein nachtaktives Tier, vielleicht machen wir das nur nachts? Vielleicht machen wir das tagsüber? usw. Er muss also sich Gedanken machen und diese Entscheidung begründen können. Allein: Sich selbst gebunden zu haben über diese Vereinbarung mit den Naturschutzverbänden, nur damit diese keine Rechtsmittel gegen den Ausbau der Landstraße einlegen – dadurch bindet der Kreis sich und kann sein Ermessen nicht ausüben. Das darf er nicht, er muss nämlich ein Ermessen ausüben können und sich darüber Gedanken machen und auch begründen, mit welcher Geschwindigkeit hier gefahren werden kann. – Länge 30 sec.

Die geblitzte Autofahrerin jedenfalls profitierte von dem Fehler des Kreises. Nachzulesen unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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21Mai/12

O-Ton: Kein Fahrverbot bei chronischer Erkrankung des Kindes

 Auch bei wiederholten Geschwindigkeitsverstößen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden. Das kann dann der Fall sein, wenn der Betroffene sein chronisch krankes Kind regelmäßig zur Physiotherapie fahren muss. Wenig bekannt ist allerdings, dass man bei regelmäßigen Geschwindigkeitsverstößen bereits bei einer Überschreitung von 26 km/h den Führerschein verlieren kann. So entschied das Amtsgerichts Borna.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: In dem Fall war es so, dass der Betroffene im Baunebengewerbe tätig war und er brauchte sein Fahrzeug. Zudem musste er sein chronisch krankes Kind regelmäßig zur Behandlung fahren. Und er war mehrfach schon aufgefallen mit Geschwindigkeitsüberschreitungen. Aber er wurde nicht von der Behörde darauf hingewiesen, dass ihm ein Fahrverbot droht, auch wenn er nur 26 kmh zu viel fährt. Diesen Warnhinweis muss ein Bussgeldbescheid enthalten, dass bei künftigen Verstößen nicht mehr bei 30 kmh innerorts ein Fahrverbot gilt, sondern auch schon darunter ein Fahrverbot drohen kann. – Länge 29 sec.

Mehr unter verkehrsrecht.de.

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21Mai/12

O-Ton: Gleiche Schuld – gleiche Haftung

 Kommt es aufgrund zwei gleichschwerer Verstöße gegen die Verkehrsregeln zu einem Unfall, haften beide Unfallpartner zu gleichen Teilen. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Magdeburg.

Anwalt Swen Walentowski:

O-Ton: Der eine wollte bei einer durchgezogenen Linie, also bei Überholverbot, überholen. Der andere wollte bei der durchgezogenen Linie abbiegen. Darf er auch nicht. Und so sind sie zusammengestoßen. Beide haben einen Verkehrsverstoß unternommen, zwar beiden einen anderen – aber sie haften zu gleichen Teilen. – Länge 15 sec.

Weitere Informationen: www.verkehrsrecht.de

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30Apr/12

O-Ton + Magazin: Das schiefe Tattoo

 Es gibt Leute, die finden Tattoos toll. Und dann gibt es die anderen. Allerdings: Nur die wenigsten machen sich wohl Gedanken darüber, was passiert, wenn ein Tattoo daneben geht. Eine junge Frau in München hatte ihr Tattoo nach einer Woche satt. Begründung: Die Kunst war schief! Sie wollte vom Tätowierer ihr Geld zurück und die Kosten für eine Laserbehandlung zur Entfernung. Allerdings scheiterte sie vor dem Amtsgericht München.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Die Richter betonten noch einmal: Wenn man etwas reklamiert – bei einem Tattoo – ist der erste Gang ins Tattoostudio. Und sie hätte zunächst das Angebot der Nachbesserung durch den Studiobetreiber annehmen müssen. Nicht eigenmächtig das entfernen lassen oder eigenmächtig an dem Tattoo rumzudoktern. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Das schiefe Tattoo

Es gibt Leute, die finden Tattoos toll. Und dann gibt es die anderen. Allerdings: Nur die wenigsten machen sich wohl Gedanken darüber, was passiert, wenn ein Tattoo daneben geht. So geschah es in München – und das Amtsgericht musste entscheiden. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag

Damit wir genau wissen, wie Anwälte das Angebot der Tattoostecher bewerten, erst einmal das kleine 1×1 der Rechtskunde: Ein Tattoo entsteht aus juristischer Sicht auf der Basis eines Werkvertrags. Was bedeutet das genau in der Praxis? Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Wenn mir das jetzt nicht gefällt, dann kann ich nicht irgendwo hingehen und das weglasern lassen. Sondern ich muss vorher dem Stecher die Möglichkeit geben, sein Werk nachzubessern. – Länge 13 sec.

Klingt für Laien kompliziert, ist aber so – und durchaus weitverbreitet. Nicht nur in der Tattoobranche. Auch jeder andere Mangel, beispielsweise eine defekte Waschmaschine, muss zunächst vom Verkäufer bzw. einem beauftragten Reparaturdienst behoben werden.

O-Ton: sfx

Eine neue Waschmaschine gibt es deshalb nicht gleich. Doch zurück ins Tattoostudio:

O-Ton: Hier ließ eine Frau ein Kreuz auf ihr Handgelenk tätowieren. Eigentlich etwas völlig Profanes. Sie bezahlte ihre 50 Euro dafür und nach einer Woche reklamierte sie ihr Tattoo. Es sei schief, weswegen sie auf Kosten des Tattoostudios es entfernen lassen wollte. – Länge 14 sec.

Sie hatte auch schon selbst ein bisschen nachgeholfen – es war extrem ausgewaschen und mit einer Kruste überzogen. Die Frau wollte keine Nachbesserung, sondern ihre 50 Euro zurück und die Kosten für die Laserbehandlung von 800 Euro.

O-Ton: SFX

Doch damit blitzte sie beim Tätowierer ab – und bei Gericht auch. Swen Walentowski:

O-Ton: Die Richter betonten noch einmal: Wenn man etwas reklamiert – bei einem Tattoo – ist der erste Gang ins Tattoostudio. Und sie hätte zunächst das Angebot der Nachbesserung durch den Studiobetreiber annehmen müssen. Nicht eigenmächtig das entfernen lassen oder eigenmächtig an dem Tattoo rumzudoktern. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage

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30Apr/12

O-Ton: Laiendiagnosen dürfen Arzt nicht beeinflussen

 Ärzte müssen eigene Diagnosen erstellen, die Meinung von Laien ist da nicht massgeblich, urteilte das Oberlandesgericht Koblenz. In dem Fall hatten zwei Sanitäter ihren Kollegen zu einem Orthopäden gebracht – angeblich mit einem eingeklemmten Nerv, der sich dann aber als tödlicher Arterienverschluss herausstellte. Ehefrau und Kinder des Verstorbenen klagten erfolgreich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht Koblenz. Ein Arzt darf sich grundsätzlich nicht auf die Eigendiagnose des Patienten verlassen. Er muss immer selbst noch einmal feststellen, was fehlt denn meinem Patienten. Und daran ändert sich auch nichts, wenn es sich hier um einen Rettungssanitäter gehandelt hat – ein sachkundiger Patient, wie es hier war. In jedem Fall muss der Arzt das Krankheitsbild feststellen. Und wahrscheinlich wäre der Patient noch am Leben, hätte er einen Internisten zu Rate gezogen. – Länge 25 sec.

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