Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

18Jun/12

O-Ton-Paket + Magazin: Audi siegt in Le Mans

 Das legendäre Langstreckenrennen im französischen Le Mans feierte seinen 80. Geburtstag – und Audi gratulierte dem Wettbewerb und sich selbst mit einem spektakulären Dreifacherfolg. Der Duisburger André Lotterer siegte wie im Vorjahr souverän, vor seinem Teamkollegen Tom Kristensen und Mike Rockenfeller. Der Jubel des gesamten Teams des Ingolstädter Autobauers kannte keine Grenzen.

Beitrag:

Le Mans gilt als das härteste Rennen der Welt – und für die Autobauer ist solch ein 24-Stunden-Wettbewerb ein exzellenter Dauertest. Dr. Wolfgang Ulrich, Leiter Sport bei Audi:

O-Ton:

Viele Techniken sind in Le Mans bereits getestet worden – und diesmal brachte Audi den ersten Diesel-Hybrid-Sportwagen auf den Rundkurs. Erschöpft, aber überglücklich trat Sieger André Lotterer vor die Mikros:

O-Ton:

Kurz vor dem Ende der 378 Runden von Le Mans machten drei Audis das Rennen unter sich aus – ohne Vorgaben oder Absprachen:

O-Ton:

Da ist sich auch der Audi-Sport-Chef sicher:

O-Ton:

Ein Rennen, wie man es wohl nur in Le Mans erleben kann – so das Fazit.

Absage.

Download O-Ton Andreas Lotterer

Download O-Ton Dr. Wolfgang Ulrich

Download Magazinbeitrag

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01Jun/12

O-Ton: In Sportwettbüros kann Rauchen verboten sein

 In Sportwettbüros muss das Rauchen verboten werden, wenn die Kunden zugleich an Tischen Getränke verzehren können. Stellt der Betreiber Aschenbecher auf und lässt das Rauchen zu, muss er mit einer Geldbuße rechnen. So entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Rechtsanwalt Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: In einem Sportwettbüro darf eigentlich grundsätzlich geraucht werden. Werden aber Getränkeautomaten und ähnliches aufgestellt, dann gilt das als Gaststättenbenutzung und deshalb muss dann auch der Betreiber dafür sorgen, dass nicht geraucht wird. Stellt er Aschenbecher auf, hält er die Gäste nicht dazu an, das Rauchen zu unterlassen – muss er mit einer Geldbuße rechnen. – Länge 20 sec.

Insgesamt 100 Euro wurden fällig. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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01Jun/12

O-Ton: Sex-Shop darf sonntags fast alles verkaufen

 Im Münchner Hauptbahnhof gibt es auch sonntags weiterhin Sündiges: Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts München darf ein Sex-Shop auch am Sonntag geöffnet sein. Einige Artikel müssen dann zwar aus dem Sortiment genommen werden, aber das Angebot muss nicht generell beschränkt werden – wie es das Kreisverwaltungsreferat durchsetzen wollte.

Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Richter – fachkundig wie sie waren – haben festgestellt, dass zum täglichen Reisebedarf durchaus auch Kondome, Cremes, DVDs und Einwegkameras zählen genauso wie pornografische Magazine, nicht jedoch ein erotisches Mensch-ärgere-Dich-nicht-Spiel. Also diese ersten Sachen die gehören zum Reisebedarf, die darf er verkaufen und deshalb muss er seinen Laden nicht schließen. – Länge 20 sec.

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