Ein Wäschetrockner ist nach Ansicht des Sozialgerichts Dortmund für eine geordnete Haushaltsführung nicht notwendig – auch nicht für eine pflegebedürftige Rentnerin. Sie wollte aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit Pflegestufe 5 bei der zuständigen Behörde die Kostenübernahme erreichen. Weiter
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O-Ton: Krebs und Kinderwunsch: Krankenkasse muss Einfrieren von Samenzellen bezahlen
Krankenkassen müssen Einfrieren von Samenzellen bei privaten Anbietern bezahlen, wenn es in der Nähe keinen zugelassenen Anbieter gibt. So lautete die Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts. In dem Fall war ein junger Mann an Hodenkrebs erkrankt, die folgende Operation gefährdete seine Zeugungsfähigkeit gefährdete. Weiter
O-Ton: 13jähriger wirft Kofferradio auf Zug und muss 42.000 Euro zahlen
Ein 13jähriger muss der Bahn 42.000 Euro zahlen. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs, den der Junge und die Bahn vor dem Landgericht Magdeburg erzielten. Er hatte ein altes Radio auf das Dach eines fahrenden Regionalexpresses geworfen. Es gab einen Kurzschluss, der Lokführer wurde auch zu einer Notbremsung gezwungen. Weiter
O-Ton: Tödlicher Motorradunfall auf dem Rückweg aus dem Urlaub – ein Wegeunfall?
Ein Unfall auf der Rückfahrt vom Urlaub kann als Arbeitsunfall gewertet werden, wenn sich der Motorradfahrer auf dem Weg zu seiner Arbeitsstätte befand. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Der Mann war auf direktem Weg zu seinem Autohaus und verunglückte tödlich, die Witwe reichte die Klage ein. Weiter
O-Ton: Inflationsausgleichsprämie: Benachteiligung befristet Beschäftigter unzulässig
Die Inflationsausgleichsprämie (IAP) ist eine Sonderzahlung, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Jahr 2023 steuer- und abgabenfrei gewähren können. Die Höhe der IAP ist frei wählbar, beträgt aber maximal 3.000 Euro. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Ungleichbehandlung von befristet und unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern bei der Zahlung unzulässig ist. Weiter