Nach einem leichten Unfall wollen Betroffene oft nur wissen, was eine Reparatur kosten würde. Was ist, wenn ein Formular mit „Schadensaufnahme“ überschrieben ist, unten aber im Kleingedruckten ein Gutachten beauftragt wurde?
Dagegen kann man sich wehren.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das hat das Amtsgericht München abgelehnt, weil die gesagt haben: Wenn ich eine Schadensaufnahme unterschreibe, gehe ich von einem kostenlosen Voranschlag aus und nicht davon, dass ich ein Sachverständigenauftrag erteile. – Länge 15 sec.
Mehr zu diesem Fall unter verkehrsanwälte.de
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