Wer behauptet, er habe kein Handy am Steuer benutzt, sondern seinen Bart gekämmt, kommt damit nicht unbedingt durch. Gerichte werten so etwas als Schutzbehauptung, wenn es nicht nachgewiesen werden kann, so wie das Amtsgericht Frankfurt. Diese Erfahrung musste auch ein Busfahrer machen.
Er geriet in eine Polizeikontrolle zur Feststellung von „Handyverstößen“. Und hatte prompt ein Handy am Ohr.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.
O-Ton: Der Busfahrer hat gesagt, er habe sich die Haare gekämmt und er hatte eine Haarbürste in den Händen gehabt. Diese musste er dann dem Gericht vorlegen müssen und die Haarbürste hat überhaupt nicht dem Gegenstand entsprochen, der da auf dem Foto zu sehen war. Damit war eindeutig klar war, dass er nicht die Haarbürste in den Händen gehalten hatte. – Länge 20 sec
Er hat dann 180 € Geldbuße bezahlen müssen. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.
Download O-Ton
Magazin: Haarbürste statt Handy am Steuer – nur eine Ausrede?
Warum hat der Teufel seine Großmutter erschlagen? Genau, weil sie keine Ausreden mehr wusste. Um Ausreden nicht verlegen war dagegen ein Busfahrer vor dem Amtsgericht Frankfurt. Hier ist der ganze Fall…..
Beitrag:
O-Ton: Sie sollten vor Gericht die Wahrheit sagen, denn wenn sie die Unwahrheit sagen, ist es sehr leicht sie zu überführen. – Länge 10 sec
…sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Diese Erfahrung musste auch ein Busfahrer machen. Er geriet in eine Polizeikontrolle zur Feststellung von „Handyverstößen“. Und hatte prompt ein Handy am Ohr.
O-Ton: Der Busfahrer hat gesagt, er habe sich die Haare gekämmt und er hatte eine Haarbürste in den Händen gehabt. Diese musste er dann dem Gericht vorlegen müssen und die Haarbürste hat überhaupt nicht dem Gegenstand entsprochen, der da auf dem Foto zu sehen war. Damit war eindeutig klar war, dass er nicht die Haarbürste in den Händen gehalten hatte. – Länge 20 sec
Der Mann behauptete im Verfahren auch, das Fahrzeug habe gestanden, es sei auch erkennbar, dass seine Hände gar nicht am Lenkrad waren. Außerdem würden die aufgenommenen Bilder lediglich zeigen, dass er seinen Bart mit einer weißen Bürste kämmte.
O-Ton: SFX
Aber die Bilder bewiesen das Gegenteil: Kämmen setze voraus, dass sich die Bürste bewege – und das war einfach nicht der Fall. Und das Gericht machte deutlich: Wer seine Hände beim Fahren nicht am Steuer habe, könnte sich einer Überprüfung der Fahreignung unterziehen müssen. Bettina Bachmann:
O-Ton: Er hat dann 180 € Geldbuße bezahlen müssen. – Länge 7 sec.
Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.
Absage.
Download Magazin
###########################
(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )
Ähnliche Themen
- O-Ton + Kollegengespräch: Krankenkasse muss statt Fitnesstracker auch Handy bezahlen Wenn Krankenkassen einen Bonus für sogenannte „Fitnesstracker" anbieten, dann muss sie ihn auch für ein Smartphone gewähren. Voraussetzung ist, dass das Smartphone auch diverse […]
- O-Ton und Kollegengespräch: Gaffen und Fotografieren kann teuer werden? Beim Gaffen liegt auch ein Handyverstoß vor, bestraft wird dies mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg. Das kann noch mehr werden, wenn im […]
- O-Ton: Telefonieren im Auto nur mit ausgeschaltetem Motor
Das Telefonieren ohne Freisprechanlage ist nur dann erlaubt, wenn der Pkw steht und der Motor ausgeschaltet ist. Diese Erfahrung musste auch eine Autofahrerin machen, die von zwei […]
- O-Ton + Kollegengespräch: Sind die Kosten für den Schlüsseldienst am Wochenende Wucher? In der Not braucht man zuweilen einen Schlüsseldienst. Deren Dienste kosten aber am Wochenende, spätabends oder in der Nacht viel Geld. Meist zahlt man den hohen Betrag dann in der […]
- O-Ton: Strafe wegen Körperverletzung weil Hund nicht angeleint war? Wer in einem Wohngebiet mit einem großen Hund unterwegs ist, sollte das Tier an die Leine nehmen. Wenn der Hund auf jemandem zuspringt und sich das Opfer verletzt, kann sich der Tierfreund […]
- O-Ton + Kollegengespräch: Minderjährige am Joint ziehen lassen ist strafbar – Geldstrafe droht Wer Minderjährigen Betäubungsmittel überlässt, macht sich strafbar. Es reicht bereits aus, dass es nur gebilligt wird, wenn sie am Joint ziehen. Dann muss man mit einer Geldstrafe […]
- O-Ton + Kollegengespräch: Wenn zwei sich trennen…. kann der genau Tag entscheidend sein Wenn sich ein Paar trennt, dann wird häufig auch über das Geld gestritten. Es kommt vor, dass ein Ex-Partner versucht, Geld „in Sicherheit zu bringen", so dass es etwa für den […]
- O-Ton: Gleiche Promillegrenzen für E-Scooter- wie für Autofahrer Für die Fahrt mit einem E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie bei Pkw. E-Scooter sind Fahrrädern nicht gleichgestellt, eine Orientierung an der Gefährlichkeit eines Fahrzeuges […]
- O-Ton: Pflegegelder für Vollzeit-Betreuung von Jugendlichen sind steuerfrei Pflegeeltern erhalten für ihr Engagement eine steuerfreie Beihilfe - auch ein Mann, der als Erzieher arbeitete und ein verhaltensauffälliges Kind bei sich aufgenommen hatte. Allerdings […]
- O-Ton: Mieter müssen nicht die Mietkosten für Rauchmelder übernehmen In der Regel vereinbaren Mieter und Vermiete hinsichtlich der Nebenkosten, dass eine monatliche Vorauszahlung geleistet wird. Über diese Zahlungen rechnet der Vermieter dann nach Ablauf […]
- O-Ton + Kollegengespräch: Straftat verschwiegen – Ausbildungsvertrag bleibt Natürlich darf der Chef Bewerber für eine Stelle nach Verurteilungen oder laufenden Verfahren fragen. Aber: Er darf nur zu solchen Vorstrafen und Ermittlungsverfahren fragen, die für den […]
- O-Ton + Kollegengespräch: Krankenkasse muss statt Fitnesstracker auch Handy bezahlen Wenn Krankenkassen einen Bonus für sogenannte „Fitnesstracker" anbieten, dann muss sie ihn auch für ein Smartphone gewähren. Voraussetzung ist, dass das Smartphone auch diverse […]
- O-Ton: Beim Kindesunterhalt entscheidet das mögliche Einkommen Wenn Väter oder Mütter angeben, dass sie keinen Unterhalt zahlen können, müssen sie das nachweisen. Wenn sie sich nicht ausreichend um ein höheres Einkommen bemühen, wird für die […]
- O-Ton + Magazin: Handy-Filmer kommt glimpflich davon Eine Verkehrskontrolle mit dem Handy aufzuzeichnen ist tabu! Wer dies tut, macht sich strafbar. Und wer trotz mehrfacher Ermahnung einfach weiter filmt, muss mit einer Verurteilung […]
- O-Ton: Wegräumen von Papier im Fahrerhaus – Handy benutzt oder nicht? Fahrerhäuser von Lkw´s sind kleine Wohnzimmer - und da muss auch mal was aufgeräumt werden. Was aber, wenn sich zwischen die Frachtpapiere das Handy geschmuggelt hat? Wer es während der […]
- O-Ton: Entfällt Fahrverbot bei überlanger Verfahrensdauer? Dauern Verfahren zu lange, hat dies Auswirkungen auf die Strafe. Wenn ein Verfahren um ein Fahrverbot und deutlich mehr als ein Jahr dauert, kann das Fahrverbot ganz oder teilweise […]
- O-Ton + Kollegengespräch: Monatliche Umsatzbeteiligungen bei Elterngeld zu berücksichtigen Das Elterngeld orientiert sich an den monatlichen Einkommen. Dabei müssen auch Überstundenvergütungen oder monatliche Umsatzbeteiligungen berücksichtigt werden, entschied das […]
- O-Ton: ,,Stinkefinger“ kostet 100 Euro Im Rahmen von Gewaltschutzmaßnahmen kann ein Verbot der Kontaktaufnahme, auch zeitlich befristet, ausgesprochen werden. Jeglicher Kontakt, auch derjenige über Gestik, ist dann verboten. […]
- O-Ton + Magazin: Flucht vor der Polizei wird wie illegales Autorennen bestraft Wer vor der Polizei flieht, erfüllt unter anderem den seit 2017 geltenden neuen Straftatbestand „verbotene Kraftfahrzeugrennen“. Die Risiken sind vergleichbar, urteilte das […]
- O-Ton + Magazin: Fahrverbot nach Raserei – trotz dringendem menschlichen Problem< Manchmal kann es dringend werden, sehr dringend sogar. Allerdings treffen Darmprobleme selten auf richterliche Gegenliebe, wenn man die Verkehrsregeln grob missachtet. Diese Erfahrung […]
- Kollegengespräch: Wem gehören die Autodaten? Mit dem Handy surfen, dabei das Navigationsgerät bedienen und dann auch noch das Radio einstellen – vermutlich wird jeder Autofahrer das schon getan haben, auch während der Fahrt. Immer […]
- O-Ton und Magazin: Alkoholkontrolle auch auf Privatparkplatz erlaubt? Wer alkoholisiert Auto fährt, riskiert seinen Führerschein oder zumindest ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Darf die Polizei auch kontrollieren, wenn der Fahrer sein […]
- O-Ton: Handyentzug nicht ohne konkrete Kindeswohlgefährdung Nur weil ein Kind ein Smartphone und freien Internetzugang hat, kann ein Gericht keine Auflagen zur Mediennutzung erstellen. Dies ist nur möglich, wenn eine konkrete Kindeswohlgefährdung […]
- O-Ton + Magazin: Unfallflucht ist nicht gleich Unfallflucht Unfallflucht ist das häufigste deutsche Verkehrsdelikt: Im Jahr 2016 wurden über 40.000 Personen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort abgeurteilt. Dies ist knapp ein Drittel aller […]
- O-Ton + Magazin: Muss man nächtliche Ruhestörung durch startende Schulbusse hinnehmen? Wer nahe einer Schule wohnt, bekommt einigen Lärm mit. Lärm verursachen unter Umständen aber nicht nur die Schüler, sondern auch die Schulbusse – vor allem, wenn diese nachts vor der […]
- O-Ton: Abschleppen trotz Handynummer hinter der Windschutzscheibe Manchmal kommt der Abschleppwagen schneller, als viele glauben. Taugt die hinterlassene Mobiltelefonnummer in der Windschutzscheibe als Rückversicherung gegen Abschleppkosten? Das bringt […]
- O-Ton: Wer den Kölner Dom anpinkelt, muss 200 Euro zahlen Wer ein dringendes Bedürfnis verspürt, darf sich nicht überall erleichtern. Immer mehr Städte haben die Bußgelder für Wildpinkler drastisch erhöht. Spitzenreiter ist Köln, wo das Urinieren […]
- O-Ton: Krankenkassenbeiträge auf Sofortrenten und Kapitalabfindung Trotz des ständigen Appells zur Altersvorsorge werden auf Sofortrenten und Kapitalabfindung auch Krankenkassenbeiträge fällig. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz noch einmal […]
- O-Ton + Magazin: Körperverletzung am Geldautomat Wer schnell Geld vom Konto abheben will, ohne sich lange am Schalter anzustellen, geht zum Geldautomaten. Dies geschieht wahrscheinlich mehrere hunderttausendmal am Tag.
Und in der […]
- O-Ton + Magazin: Handy am Steuer kann zu Fahrverbot führen Wer mehrfach gegen Verkehrsregeln verstoßen hat, kann wegen der Nutzung eines Handys am Steuer ein Fahrverbot erhalten. Ein Außendienstmitarbeiter muss daher nun für einen Monat seinen […]