O-Ton + Magazin: Handy-Filmer kommt glimpflich davon

Eine Verkehrskontrolle mit dem Handy aufzuzeichnen ist tabu! Wer dies tut, macht sich strafbar. Und wer trotz mehrfacher Ermahnung einfach weiter filmt, muss mit einer Verurteilung rechnen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Betroffene saß auf dem Beifahrersitz. Und der Freund war Fahrer und wurde kontrolliert. Auch der Beifahrer wurde kontrolliert. Und der 21jährige Kerl hat dies munter gefilmt. Die Polizei hat mehrfach darauf hingewiesen „Du darfst das nicht!“. Er hat sich davon nicht abbringen lassen. Das mag vielleicht mit der Uhrzeit der Kontrolle zusammen hängen. Frühmorgens um 3.40 Uhr. Es kam wie es kommen musste. Die Polizei hat ihm das Handy weggenommen und beschlagnahmt. Und damit er wusste, warum das geschah, haben sie ihm den Gesetzestext auch noch ausgehändigt. – Länge 27 sec.

Das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht München urteilte milde: Er muss an einem Kurs „Korrekt im Web“ teilnehmen.
Dabei soll er Kenntnisse bei der Verwendung elektronischer Geräte erhalten, so das Gericht. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Handy-Filmer kommt glimpflich davon

Eine Verkehrskontrolle mit dem Handy aufzuzeichnen ist tabu! Wer dies tut, macht sich strafbar. Und wer trotz mehrfacher Ermahnung einfach weiter filmt, muss mit einer Verurteilung rechnen.

Beitrag:

Es klingt wie ein Dummer-Jungen-Streich, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Betroffene saß auf dem Beifahrersitz. Und der Freund war Fahrer und wurde kontrolliert. Auch der Beifahrer wurde kontrolliert. Und der 21jährige Kerl hat dies munter gefilmt. Die Polizei hat mehrfach darauf hingewiesen „Du darfst das nicht!“. Er hat sich davon nicht abbringen lassen. Das mag vielleicht mit der Uhrzeit der Kontrolle zusammen hängen. Frühmorgens um 3.40 Uhr. Es kam wie es kommen musste. Die Polizei hat ihm das Handy weggenommen und beschlagnahmt. Und damit er wusste, warum das geschah, haben sie ihm den Gesetzestext auch noch ausgehändigt. – Länge 27 sec.

Der Fall landete vor dem Amtsgericht München. Das Jugendschöffengericht fällte ein mildes Urteil. Strafmildernd sei, dass der junge Mann sein Fehlverhalten einräumte und sich entschuldigte. Zudem musste der Mann die Gebühren fürs Handy weiter zahlen, auch wenn er es wegen der Beschlagnahme nicht nutzen konnte. Swen Walentowski:

O-Ton: Aber zu seinen Lasten war: Erstens hat er zwei Polizisten gefilmt – den Sheriff und seinen Deputy. Und: Er saß schon mal und hatte als Jugendstraftäter eine längere Vollzugsstrafe. Also hat das Gericht eine wichtige Entscheidung getroffen und gesagt: Du durftest das nicht und deshalb wirst Du verurteilt. Und die Strafe ist, Du musst an einem Kurs „Korrekt im Web“ teilnehmen. – Länge 20 sec.

Dabei soll er Kenntnisse bei der Verwendung elektronischer Geräte erhalten, so das Gericht. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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