Wer seine Autotür unachtsam öffnet, haftet für den Schaden bei einem Unfall. Steht fest, dass die Wagentür schon länger geöffnet war, haftet der andere aber aufgrund der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zu 30 Prozent mit. So entschied das Amtsgericht Hamburg-Barmbek. Weiter
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O-Ton: Nachbesserung bis alles perfekt ist
Anders als beim Kauf sind bei Mängeln im Rahmen von Werkverträgen mehr als zwei Nachbesserungsversuche möglich. In dem Fall ging es um die Eingangstür zu einem Einfamilienhaus, die ein Subunternehmer schlecht eingebaut hatte. Der Hausbesitzer wollte nach vier erfolglosen Nachbesserungsversuchen den Lohn von über 5.000 Euro abziehen Weiter
O-Ton: Vorsicht bei automatischen Türen
Wenn sich ein Kind an einer automatischen Tür verletzt, bekommt es nicht in jedem Fall Schmerzensgeld. Dafür müsste die sogenannte Verkehrssicherungspflicht verletzt worden sein, was aber nur bei unerwarteten Störungen der Fall ist. Benutzer, oder wie im Fall des Amtsgerichts München die Eltern einer Vierjährigen, müssen selbst aufpassen. Weiter
O-Ton: Wer haftet beim Öffnen der Autotür?
Wer die Tür seines geparkten Autos öffnet, sollte in den Rückspiegel schauen, um Unfälle zu vermeiden. Tut er das nicht, kann er möglicherweise auf dem Schaden sitzen bleiben. So erging es einem Mann, der die Autotür aufriss und ein anderer Wagen mit ihm kollidierte. 4.000 Euro Schaden bekam er nach dem Urteil des Landgerichts Wiesbaden nicht ersetzt. Weiter