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25Okt/12

O-Ton: „Lieferverkehr frei“ gilt auch für Plakat-Transport

 Ein Zusatzschild „Lieferverkehr frei“ vor Fußgängerzonen soll – so wörtlich – sinnvolle geschäftliche Betätigung in dem Areal ermöglichen. Im Klartext: Lieferfahrzeuge dürfen da rein, um Geschäfte mit Waren zu versorgen. Warum ist das wichtig? Weil Thüringer Beamte einem Plakatkleber ein Knöllchen an die Scheibe klebten. Weiter