Preisangaben in einer Online-Werbung für Fahrzeuge müssen klar und eindeutig sein. Mit diesem Urteil gab das Oberlandesgericht Köln der Wettbewerbszentrale Recht. Sie hatte bei dem Angebot eines Autohändlers moniert, dass der genannte Preis an Bedingungen geknüpft war.
Erst nach langem Scrollen ganz unten wurde deutlich, dass es ein Wagen mit Tageszulassung , unter dem Punkt ,Weiteres‘, fand sich dann der Hinweis, dass der Preis für einen Wagen mit Tageszulassung sowie Inzahlungnahme gelte.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
Wo sind die großen Unterschiede zwischen Onlinehandel und Autohaus?
Wo sind die Fallen, was hat das Gericht moniert?
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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