24Apr/24

O-Ton: Krebs und Kinderwunsch: Krankenkasse muss Einfrieren von Samenzellen bezahlen

Krankenkassen müssen Einfrieren von Samenzellen bei privaten Anbietern bezahlen, wenn es in der Nähe keinen zugelassenen Anbieter gibt. So lautete die Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts. In dem Fall war ein junger Mann an Hodenkrebs erkrankt, die folgende Operation gefährdete seine Zeugungsfähigkeit gefährdete. Weiter

22Apr/24

O-Ton: 13jähriger wirft Kofferradio auf Zug und muss 42.000 Euro zahlen

Ein 13jähriger muss der Bahn 42.000 Euro zahlen. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs, den der Junge und die Bahn vor dem Landgericht Magdeburg erzielten. Er hatte ein altes Radio auf das Dach eines fahrenden Regionalexpresses geworfen. Es gab einen Kurzschluss, der Lokführer wurde auch zu einer Notbremsung gezwungen. Weiter

17Apr/24

O-Töne: Bund der Steuerzahler legt „Sparbuch für den Bundeshaushalt“ vor

Der Bund der Steuerzahler hat sein „Sparbuch für den Bundeshaushalt“ vor. 30 exemplarische Ausgaben der Bundesregierung wurden recherchiert, zuBeispiel kostet der große Bundestag mit über 700 Abgeordneten jährlich über 1,2 Milliarden Euro. 20 Mio. Euro verschlingt der doppelte Regierungssitz, mehr als 200 Mio. Euro betragen die laufenden Kosten für die Flugbereitschaft. Weiter

10Apr/24

O-Ton: Tödlicher Motorradunfall auf dem Rückweg aus dem Urlaub – ein Wegeunfall?

Ein Unfall auf der Rückfahrt vom Urlaub kann als Arbeitsunfall gewertet werden, wenn sich der Motorradfahrer auf dem Weg zu seiner Arbeitsstätte befand. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Der Mann war auf direktem Weg zu seinem Autohaus und verunglückte tödlich, die Witwe reichte die Klage ein. Weiter

09Apr/24

O-Ton: Inflationsausgleichsprämie: Benachteiligung befristet Beschäftigter unzulässig

Die Inflationsausgleichsprämie (IAP) ist eine Sonderzahlung, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Jahr 2023 steuer- und abgabenfrei gewähren können. Die Höhe der IAP ist frei wählbar, beträgt aber maximal 3.000 Euro. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Ungleichbehandlung von befristet und unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern bei der Zahlung unzulässig ist. Weiter