Wenn ein Elternteil das Kind negativ beeinflusst, kann der andere Teil nicht die Einschränkung des Umgangs verlangen. Gerichte müssen vielmehr den streitenden Eltern Auflagen erteilen. Etwa, dass Fragen des Umgangs nur über das Jugendamt zu besprechen sind und nicht mit den Kindern, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Weiter
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O-Ton: Umgangsrecht der Großeltern muss dem Kindeswohl dienen
Oma und Opa haben keinen Anspruch auf Umgang mit ihren Enkelkindern. Entscheidend ist immer das Kindeswohl, wie die Juristen es nennen. Vor dem Oberlandesgericht Brandenburg klagten die Eltern des verstorbenen Vaters von zwei Mädchen – ohne Erfolg. Weiter
O-Ton + Kollegengespräch: Sich über Absprachen zum Umgang mit dem Kind hinwegsetzen – Ordnungsgeld droht
Wenn Gerichte Regeln für geschiedene Eltern zum Umgang mit ihrem Kind festlegen, dann muss man sich daran halten. Setzt man sich darüber hinweg, dann droht ein Ordnungsgeld. Auch Ordnungshaft ist nicht ausgeschlossen. So erging es einem Mann, der seinen Sohn entgegen den Absprachen immer wieder außerhalb der Besuchszeiten getroffen hatte. Weiter