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26Okt/17

O-Ton: Bierwanderung nicht gesetzlich unfallversichert

Eine von einem Sportverein organisierte Großveranstaltung wie die Wanderung von Bierstation zu Bierstation ist keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung. Passiert etwas auf dem Weg, liegt dann kein „Arbeitsunfall“ vor. Daher ist man nicht gesetzlich unfallversichert, entschied das Hessische Landessozialgericht. Weiter