Beim Livestreaming kann es schnell teuer werden, beispielsweise wenn das Urheberrecht oder das Recht am eigenen Bild verletzt wird. Wer sich in einer Gruppe filmt und die Bilder ins Netz stellt, muss theoretisch die anderen Personen um Erlaubnis fragen. Livestreaming bei Konzerten kann auch ein Verstoß gegen das Urheberrecht sein. Weiter
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O-Ton: Beim Livestreaming verstoßen viele Jugendliche gegen Gesetze / 1
Livestreaming ist vor allem bei Jugendlichen sehr beliebt geworden. Wer sich oder andere mit dem Smartphone filmt, kann die Filme über Plattformen wie Facebook weltweit in Echtzeit verbreiten. Weiter
O-Ton: Auf Morddrohung folgt fristlose Kündigung
Eine ernsthafte Drohung gegen einen Vorgesetzten rechtfertigt eine fristlose Kündigung, so das Landesarbeitsgerichts Düsseldorf. Das gilt auch dann, wenn die Drohung aufgrund möglicherweise eingeschränkter Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt schuldlos erfolgt sein sollte. In dem Fall hatte ein Mann seinen Chef mit verstellter Stimme am Telefon bedroht. Weiter
O-Ton: Schulgeld für Trennungskinder zahlt das Jobcenter
Bei Langzeitarbeitslosen zahlt das Jobcenter das Schulgeld für die Kinder, in dessen Bezirk die Schüler üblicherweise leben. Nur weil die Kinder am Stichtag für das Schulhalbjahr bei einem anderen Elternteil in einem anderen Bezirk sind, kann das eine Jobcenter nicht auf das andere verweisen. Weiter
Magazin: Die Robo-Autos kommen
Die Schlagzeilen in den Technikjournalen überschlagen sich: Die Robo-Taxis kommen oder Autos ohne Fahrer in Kürze auf unseren Straßen unterwegs. Der Haken allerdings: Jeder benutzt die Begriffe bunt durcheinander. Wir wollen darum für ein bisschen Klarheit sorgen. Weiter