Tag Archives: Verkehrsrecht

19Apr/12

O-Ton + Magazin: Geparktes Auto beschädigt – Stadt muss zahlen

 Wird ein Auto beschädigt, weil die Stadt bei Arbeiten im öffentlichen Raum nicht ihren Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist, muss sie Schadenersatz zahlen. So entschied das Landgericht Magdeburg. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Eine städtische Mitarbeiterin mähte in der Nähe von Parkflächen an einer Straße den Rasen. Und es wurde ein Stein hoch geschleudert und zerstörte die Seitenscheibe eines Pkw. Die herabfallenden Scheibenteile beschädigten außerdem den Autolack. Der Fahrzeughalter wollte jetzt seinen Schaden von der Stadt ersetzt bekommen. Die Stadt musste zahlen und zwar mit der Begründung, sie hätte für Schutz sorgen müssen. Das hätte dadurch geschehen können, dass man ein Parkverbot für die Zeit der Mäharbeiten verhängt hätte. – Länge 26 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Geparktes Auto beschädigt – Stadt muss zahlen

Wird ein Auto beschädigt, weil die Stadt bei Arbeiten im öffentlichen Raum nicht ihren Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist, muss sie im Schadensfall Schadenersatz zahlen. So entschied das Landgericht Magdeburg. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag

Es war ein Fall, wie er sich täglich überall in Deutschland ereignen kann, schildert Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Eine städtische Mitarbeiterin mähte in der Nähe von Parkflächen an einer Straße den Rasen. Und es wurde ein Stein hoch geschleudert und zerstörte die Seitenscheibe eines Pkw. Die herabfallenden Scheibenteile beschädigten außerdem den Autolack. Der Fahrzeughalter wollte jetzt seinen Schaden von der Stadt ersetzt bekommen. – Länge 16 sec.

Darum ging er erst zum Anwalt und dann zum Gericht. Die Forderung nach Schadenersatz war für die Richter unstrittig.

O-Ton: Die Stadt musste zahlen und zwar mit der Begründung, sie hätte für Schutz sorgen müssen. Das hätte dadurch geschehen können, dass man ein Parkverbot für die Zeit der Mäharbeiten verhängt hätte. – Länge 10 sec.

Auf gut juristisch heißt das: Die Stadt hat ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt. Und das geschieht nach Ansicht der Verkehrsrechtsexperten häufig. Bettina Bachmann:

O-Ton: Es ist häufig so, dass die Stadt einfach eine Sicherungspflicht vernachlässigt hat und es deswegen zu einem Schaden gekommen ist. Also wenn durch städtische Arbeiten, also auch durch Baumfällarbeiten, oder Straßenreinigungsarbeiten oder eben Mäharbeiten – dann ist die Chance relativ groß, dass Sie eben Schadensersatz bekommen. – Länge 19 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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19Apr/12

O-Ton + Magazin: Ungeklärter Unfallhergang – Schadensteilung

 Wenn nach einem Unfall nicht geklärt werden kann, wer die Schuld trägt, dann entscheiden die Gerichte meist salomonisch – und die Unfallbeteiligten müssen dann den Schaden anteilig tragen. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es ist schon gut, wenn Sie den Unfall dokumentieren. Heute gibt es Handys, Sie können Aufnahmen machen. Oder wenn Sie Zeugen haben. Teilweise ist es ja auch so, dass Leute anhalten, die den Unfall beobachtet haben. Dass Sie sich die Daten der möglichen Zeugen notieren, das ist sehr wichtig. Denn wenn es nicht geklärt werden kann, wie der Unfallhergang war, dann ist es häufig so, dass der Schaden gequotelt wird. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Ungeklärter Unfallhergang – Schadensteilung

Was passiert eigentlich, wenn nach einem Unfall nicht geklärt werden kann, wie es passiert ist? Beispielsweise bei einem Auffahrunfall? Meist entscheiden dann die Gerichte salomonisch – und die Unfallbeteiligten müssen den Schaden anteilig tragen. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

Auch Juristen haben eine deutliche Sprache – und müssen nicht immer nur Gesetzestexte zitieren. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Eigentlich heißt es bei den Verkehrsrechtlern: Wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld. Das heißt, grundsätzlich spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass derjenige, der auffährt, nicht die notwendige Sorgfalt an den Tag gelegt hat und deswegen aufgefahren ist, weil er nicht aufgepasst hat. – Länge 16 sec.

O-Ton: SFX

Allerdings: Wie überall gibt es immer wieder Situationen, die von der schönen Faustregel abweichen.

O-Ton: Es gibt natürlich Ausnahmen. Also wenn der vor Ihnen Fahrende dazu beigetragen hat, dass Sie aufgefahren sind und es für Sie nicht vermeidbar war. Wenn er aus für Sie unerklärlichen Gründen bremst oder die Geschwindigkeit drastisch verringert, dann ist es so, dass nicht nur derjenige die Schuld trägt, der auffährt, sondern auch derjenige, der vor Ihnen fährt. – Länge 15 sec.

Und dann kann manchmal in einer Gerichtsverhandlung, so wie kürzlich vor dem Kammergericht Berlin, nicht geklärt werden: Wer hat wann geblinkt, war das Bremsen erkennbar, wer hat nicht aufgepasst?

O-Ton: SFX

Bettina Bachmann empfiehlt daher, auch in der Hektik nach einem Unfall so viel möglich festzuhalten, was vor Gericht als Beweis dienen kann:

O-Ton: Es ist schon gut, wenn Sie den Unfall dokumentieren. Heute gibt es Handys, Sie können Aufnahmen machen. Oder wenn Sie Zeugen haben. Teilweise ist es ja auch so, dass Leute anhalten, die den Unfall beobachtet haben. Dass Sie sich die Daten der möglichen Zeugen notieren, das ist sehr wichtig. Denn wenn es nicht geklärt werden kann, wie der Unfallhergang war, dann ist es häufig so, dass der Schaden gequotelt wird. – Länge 20 sec.

Und dann muss vielleicht auch ein Fahrer, der eigentlich keine Schuld hatte, künftig mehr für seine Versicherung bezahlen. Bevor es soweit ist, kann ein Verkehrsrechtsanwalt helfen. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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19Mrz/12

O-Ton: Falschparker zahlen nicht nur für das Abschleppen

 Schlechte Nachrichten für Falschparker: Wenn ein Auto verbotswidrig parkt und abgeschleppt wird, dann muss der Parksünder auch die zusätzlichen Kosten übernehmen. Beispielsweise gehört die Beauftragung des Abschleppdienstes dazu, entschied das Landgericht München.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Falschparker, dessen Fahrzeug abgeschleppt wird, der muss nicht nur die Kosten des Abschleppvorgangs im engeren Sinne bezahlen, sondern auch die Kosten, die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug vorbereitet werden muss, für das Abschleppen, und auch die Kosten, die entstehen, dadurch dass der Halter ermittelt werden muss. – Länge 15 sec.

In dem Fall hatte ein Mann direkt vor einer Krankenhausanfahrt im absoluten Halteverbot geparkt und war abgeschleppt worden. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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19Mrz/12

O-Ton: Bei Ausfahrt aus Grundstück muss mit Fehlverhalten anderer gerechnet werden

 Ein Autofahrer, der aus einem Grundstück herausfährt, muss besonders vorsichtig sein. Er haftet selbst dann überwiegend, wenn er mit jemandem kollidiert, der kurz vor der Grundstücksausfahrt bei „Rot“ über die Ampel gefahren ist. So entschied das Oberlandesgerichts Hamm.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn ich aus einem Grundstück auf eine Straße fahre, habe ich eine erheblich erhöhte Sorgfaltspflicht. So dass ich mich immer vergewissern muss, ob niemand kommt, und auch dann, wenn beispielsweise jemand eine rote Ampel überfährt und es deswegen zu einer Kollision kommt, wenn ich aus dem Grundstück fahre, hafte ich noch – auch wenn der andere sich ebenfalls verkehrswidrig verhalten hat. – Länge 21 sec.

Hilfe und wichtige Tipps bei einem Unfall findet man unter www.schadenfix.de, einem Service der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

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19Mrz/12

O-Ton + Magazin: Nutzungsausfall auch für Fahrrad

 Die Kehrseite von Spritsparen, gesunder Bewegung und eingesparten Parkgebühren ist – es gibt auch mehr Unfälle mit Radlern. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Da ja immer mehr Leute jetzt mit Fahrrad zur Arbeit fahren, kommt es auch vor, dass ihr Fahrrad aufgrund eines Unfalls beschädigt wird. Da hat jetzt das Landgericht Lübeck entschieden, dass dann, wenn Ihr Fahrrad zur Reparatur ist, Sie für die Zeit einen Nutzungsausfall verlangen können. Der sparsame Geschädigte wird nicht mehr länger bestraft, dass er ein Fahrrad fährt und kein Auto – also sollte ihm auch, genauso wie dem Autofahrer, ein Nutzungsausfall zustehen. – Länge 27 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Nutzungsausfall auch für Fahrrad

Achtung Radfahrer – das ist ein wichtiger Tipp: Wenn ein Fahrrad durch einen Unfall beschädigt wird und repariert werden muss, dann kann man – wie bei einem Auto – Nutzungsausfall von der gegnerischen Versicherung verlangen. Also: Der Unfallgegner muss, wenn er dann schuld ist, die Kosten für Reparatur und Ersatz übernehmen. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag

Gerade jetzt werden immer mehr Fahrräder aus den Kellern geholt, Deutschland tritt in die Pedale!

O-Ton: SFX

Die Kehrseite von Spritsparen, gesunder Bewegung und eingesparten Parkgebühren ist allerdings – es gibt auch mehr Unfälle mit Radlern. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Da ja immer mehr Leute jetzt mit Fahrrad zur Arbeit fahren, kommt es auch vor, dass ihr Fahrrad aufgrund eines Unfalls beschädigt wird. Da hat jetzt das Landgericht Lübeck entschieden, dass dann, wenn Ihr Fahrrad zur Reparatur ist, Sie für die Zeit einen Nutzungsausfall verlangen können. – Länge 20 sec.

So war es auch in dem Fall. Und wie das Leben so spielt, war der Geschädigte ein Mann, der eigentlich mit Autos sein Geld verdient.

O-Ton: SFX

O-Ton: Der Inhaber einer Autovermietungsfirma, der selber zur Arbeit nicht mit dem Auto, sondern mit dem Fahrrad fuhr, wurde in einen Unfall – unschuldig – verwickelt und das Fahrrad wurde beschädigt. – Länge 10 sec.

Das Rad des Autovermieters kostete immerhin 4.000 Euro, die Reparatur lag ebenfalls im vierstelligen Bereich – und war kompliziert. Insgesamt zog sich alles über sieben Wochen hin.

O-Ton: SFX

Nachdem das Amtsgericht die Klage des Radlers noch abgewiesen hatte, hatte er beim Landgericht Erfolg: Natürlich muss der Mann den Nutzungsausfall ersetzt bekommen. Und: Es ist völlig unerheblich, ob er mit dem Auto oder dem Fahrrad zur Arbeit fahre. Bettina Bachmann empfiehlt daher:

O-Ton: Ja, auf alle Fälle würde ich den Nutzungsausfall geltend machen. Denn es ist auch so: Der sparsame Geschädigte wird nicht mehr länger bestraft, dass er ein Fahrrad fährt und kein Auto – also sollte ihm auch, genauso wie dem Autofahrer, ein Nutzungsausfall zustehen. – Länge 13 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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