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07Okt/24

O-Ton: Polizei darf Temposünder auch mit ungeeichtem Tachometer überführen

Die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit einem nicht geeichten Tachometer kann unter bestimmten Voraussetzungen für eine Verurteilung ausreichen. Dies entschied das Oberlandesgericht Brandenburg. In diesem Fall wurde ein Autofahrer von der Polizei verfolgt und mit einer Geschwindigkeit von 220 km/h mit einem nicht geeichten Tachometer des Polizeifahrzeugs gemessen. Weiter