Auch wenn die Ampel für Linksabbieger grün zeigt, müssen Autofahrer auf Fußgänger achten. Zwar haben auch Passanten, die bei grüner Fußgängerampel die Straße überqueren, Pflichten und müssen kurz schauen. Für Autofahrer kann es dagegen teuer werden, bei Unfällen müssen sie oft allein haften.
So entschied auch das Oberlandesgericht Dresden.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn Sie als Fußgänger an einer grünen Ampel sind, dürfen Sie zwar nicht blindlings loslaufen. Sie müssen schauen, ob Autos kommen, denn es gibt ja Situationen, in den sowohl Autofahrer als auch Fußgänger grün haben. Aber grundsätzlich trifft den Autofahrer eine wesentlich größere Sorgfaltspflicht. – Länge 21 sec.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.
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