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13Mai/20

O-Ton: Nutzungsausfall auch für ein Jahr?

Üblicherweise erhält man nach einem Verkehrsunfall bis zur Reparatur des Wagens einen Nutzungsausfall für wenige Wochen. Dauert die Reparatur aber mehr als ein Jahr, kann unter Umständen auch Nutzungsausfall für diese Zeit beansprucht werden, entschied das Landgericht Bielefeld. Weiter