Category Archives: Ratgeber

25Jul/19

O-Ton + Kollegengespräch: Wie lange muss man am Unfallort warten?

Wie lange muss der Unfallverursacher am Unfallort warten? Abends auf der Landstraße mindestens 10 bis 15 Minuten, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. In dem Fall hatte eine Frau eine Bake zu Schrott gefahren und erst am nächsten Tag den Unfall gemeldet. Und es war kein Bagatellschaden, wie sich herausstellte. Weiter

22Jul/19

O-Ton: Nimm Dir nach meinem Tod, was Du willst – wirklich freie Auswahl?

Wer in einem Testament mit dem Satz „Nimm Dir, was Du willst“ bedacht wird, hat nicht automatisch die freie Auswahl. So entschied das Oberlandesgericht Bamberg und erlaubte einer Witwe nicht, den gesamten Nachlass zu nehmen, sondern nur aus den Hausratsgegenständen ihres verstorbenen Ehemannes auszuwählen. Weiter

19Jul/19

O-Ton: Anspruch auf Echthaarteil bei der Krankenkasse

Einen „haarigen“ Fall hatte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zu verhandeln: Eine 55-jährige Frau leidet an Schuppenflechte, kreisrunder Haarausfall ist die Folge. Die kahlen Stellen wollte sie mit einem handgeknüpften Echthaarteil abdecken. Die Krankenkasse lehnte die Übernahme der Kosten von 1.290 Euro ab und wollte nur bis zum Höchstbetrag von 511 Euro bewilligen. Weiter

18Jul/19

Kollegengespräch: Nach Saarland auch Berlin – Blitzerdaten nicht verwertbar?

Die Berliner Polizei hat Blitzer eines umstrittenen Typs außer Betrieb gestellt. Zuvor hatte das Verfassungsgericht im Saarlandes geurteilt, dass die Messungen mit diesen Geräten nicht verwertbar seien. Die Geräte lieferten unvollständige Daten, die keine effektive Verteidigung der Temposünder zuließen, so die Richter. Weiter

18Jul/19

O-Ton und Kollegengespräch: Gaffen und Fotografieren kann teuer werden?

Beim Gaffen liegt auch ein Handyverstoß vor, bestraft wird dies mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg. Das kann noch mehr werden, wenn im Verkehrszentralregister bereits ein Verstoß eingetragen ist, so das Amtsgericht Castrop Rauxel. Weiter