Wer das Martinshorn eines Einsatzfahrzeugs hört, muss sich schnellstmöglich Kenntnis darüber verschaffen, von wo sich Wagen nähert. Daher ist es auch erlaubt, an einer grünen Ampel zu bremsen. Fährt dann ein anderer Fahrer dann hinten auf, muss er den Schaden komplett ersetzen, entschied das Landgericht Hamburg. Weiter
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O-Ton: Echter Unfall oder Versicherungsbetrug?
Wird nachgewiesen, dass ein Unfall den Wagen beschädigt hat und ein Versicherungsfall vorliegt, ist die Versicherung grundsätzlich in der Pflicht. Vermutet sie einen Versicherungsbetrug, muss sie dies auch beweisen. Eine Vermutung reicht hierfür nicht aus, entschied das Landgericht Dortmund. In dem Fall ging es um massive Kratzer am Auto. Weiter
O-Ton: Warnblinker auf Autobahnen ernst nehmen
Bremst ein Fahrzeug auf der Autobahn ab und schaltet den Warnblinker ein, muss das nachfolgende Fahrzeug seine Geschwindigkeit sofort reduzieren. Tut der Fahrer das nicht und fährt auf das Fahrzeug am Stauende auf, muss er nicht nur den Schaden tragen, sondern auch mit einer Verwarnung rechnen. Weiter
O-Ton: Privatärzte sind zum Notdienst verpflichtet
Ein niedergelassener Privatarzt ist grundsätzlich zum Notfalldienst verpflichtet. Keine Rolle spielt dabei, ob ihm zuvor die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung entzogen wurde, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Weiter
O-Ton: Grobe Beleidigung rechtfertigt fristlose Kündigung
Die grobe Beleidigung des Chefs als „soziales Arschloch“ rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Auch bei einem langjährig beschäftigten Mitarbeiter in einem familiengeführten Kleinbetrieb kann dies ohne vorherige Abmahnung möglich sein, entschied des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein. Weiter