Handyfotos können als Beweis dienen. Auch dann, wenn es nicht nur um die Abbildung, sondern den Zeitpunkt der Aufnahme geht. In dem Fall ging es Versäumnisse bei der Behandlung – und den Zeitpunkt der Reaktion der Mediziner. Weiter
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O-Ton: Auch Heilpraktiker müssen für falsche Behandlungen gerade stehen
Heilpraktiker sind keine Ärzte. Aber bei falschen Behandlungen muss auch ein Heilpraktiker Verantwortung übernehmen! Weiter
O-Ton: Chefs dürfen das Diensthandy ihrer Mitarbeiter nur mit Einverständnis orten
Wenn Chef das Diensthandy ihrer Mitarbeiter orten wollen, dann benötigen sie dafür das Einverständnis des Arbeitnehmers. Zudem: Kontrollen sind nur unter strengen Auflagen möglich. Weiter
O-Ton: Krankhafte Fettleibigkeit ist kein Kündigungsgrund
Krankhafte Fettleibigkeit ist kein Kündigungsgrund. Kann der Arbeitnehmer seine Tätigkeit voll ausüben, darf der Arbeitgeber ihn nicht entlassen. Weiter
O-Ton + Magazin: O-Ton: Versicherung hat Regressansprüche nach Unfallflucht
Wer Unfallflucht begeht, macht sich strafbar. Aber nicht nur das: Viele vergessen, dass sie auch die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung in Regress nehmen kann. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie ein Fall des Amtsgerichts Leverkusen beweist. Weiter